Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.74

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34.3

I-OEF 37/2010
Stadtmagistrat Innsbruck,
Unkündbarstellung von Teilzeitbeschäftigten (GRin
Mag.a Pitscheider)

GRin Mag.a Pitscheider: Ich stelle
gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei
der zuständigen Stelle, Mag.-Abt. I, Personalwesen, erheben zu lassen, wie viele
MitarbeiterInnen zum Zeitpunkt 1.1.2008
bereits teilzeitbeschäftigt waren oder
danach in Teilzeitbeschäftigung gewechselt sind und die Voraussetzungen für die
Unkündbarstellung erfüllen. Diese sollen
bis spätestens 1.7.2010 (letztmöglicher
Termin) den Status der Unkündbarkeit
erhalten.
Mag.a Pitscheider, Carli, Hof, Mag. Fritz,
Dr.in Krammer-Stark, Linser,
Mag.a Schwarzl und Dr.in SchindlHelldrich, alle e. h.
Es gibt keinen Grund, Teilzeitarbeitskräfte
von der Unkündbarstellung auszuschließen. Sie arbeiten weder besser noch
schlechter, sondern sind meist aufgrund
von Betreuungspflichten nicht in der Lage,
Vollzeit zu arbeiten. Der strukturelle
Mangel darf zu keiner Benachteiligung
beim Arbeitgeber führen. Laut Bericht der
Frauenbeauftragten im letzten Gemeinderat sind es hauptsächlich Frauen, die in
Teilzeitbeschäftigung arbeiten. Eine
Vorraussetzung für die Unkündbarstellung
ist die ununterbrochene Dienstzeit.
Die gesetzliche Karenz darf kein Nachteil
für die Unkündbarstellung sein, um auch in
diesem Bereich strukturelle Mängel nicht
auf den Rücken der Betroffenen abzuladen.
Bis 31.12.2007 galt die Unkündbarstellung
nur für Vollarbeitskräfte, seit 1.1.2008
können auch Teilzeitbeschäftigte in diesen
Status wechseln. Die Möglichkeit der
Unkündbarstellung endet mit 31.12.2010.
Daher sollte die Mag.-Abt. I, Personalwesen, umgehend die betroffenen Teilzeitbeschäftigten erheben und spätestens zum
letztmöglichen Termin unkündbar stellen.
GR-Sitzung 25.2.2010

34.4

I-OEF 38/2010
Notschlafstelle Trientlgasse,
Fortführung des Betriebes bis
Ende April (GRin Linser)

GRin Linser: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck setzt sich dafür ein,
dass der Betrieb der Notschlafstelle in der
Trientlgasse bis Ende April fortgeführt wird
und stellt die anteilsmäßig dafür notwendigen Mittel zur Verfügung.
Der Sozialreferent, Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, wird ersucht, mit dem Land
Tirol umgehend diesbezügliche Gespräche aufzunehmen, damit der Betrieb noch
im April 2010 fortgesetzt werden kann
bzw. um zu klären, ob auch das Land Tirol
eine anteilsmäßige Beteiligung an den
Kosten für den Monat April übernimmt.
Linser e. h.
Damit Menschen, die sonst keine Unterkunft haben, nicht auf der Straße leben
müssen, wird ihnen in der Notschlafstelle
eine Übernachtungsmöglichkeit unter
einfachen Bedingungen geboten. Dieses
Angebot ist eine sinnvolle Einrichtung die
den Werten einer humanen Gesellschaft
entspricht.
Der integrative Charakter dieses neuen
Konzeptes der Notschlafstelle macht sich
positiv bemerkbar: Es herrscht ein gutes
Einvernehmen zwischen den verschiedenen Gruppen, welche die Notschlafstelle
nutzen.
Jetzt haben viele Angst vor der Schließung schon in einem Monat, weil die
Temperaturen auch im April noch winterlich sein können. Auch die anderen
Einrichtungen der Obdachlosenhilfe
fürchten bereits die Schließung Ende
März.
Darum sollte für dieses Jahr die Notschlafstelle zumindest noch im April
geöffnet bleiben um jenen Menschen, die
sonst über keine Übernachtungsmöglichkeit verfügen, eine Unterkunft für die
Nacht zu bieten.