Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.108

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resende mit (Teil-)Zahlungen des Vereines rechnen. Die Kontrollabteilung wies auf die unbefriedigende Situation der ISpA hin, vor allem
auch im Hinblick auf die Bestimmungen des UStG 1994 (§ 19), wonach
die ISpA auch bereits für solche Erlöse die USt an das Finanzamt abführen muss, über die sie kassenmäßig noch gar nicht verfügt.
Die ISpA wandte in ihrer Stellungnahme ein, dass der angesprochene
Verein ein langjähriger Kunde sei und aus diesem Grund auf eine Inanspruchnahme von Rechtshilfe verzichtet worden wäre. Dies auch um
keine zusätzlichen Kosten zu erzeugen. Zur Kultur der ISpA gehöre es,
temporäre Zahlungsschwierigkeiten langjähriger Kunden durch eine
gemäßigte Vorgangsweise nicht noch zu verschärfen, zumal die Außenstände durch den Verein, wenn auch verspätet, immer wieder beglichen worden wären. Im konkreten Fall sei eine Ratenvereinbarung vereinbart worden.
Zur angesprochenen Ratenvereinbarung merkte die Kontrollabteilung
an, dass die in diesem Rahmen vorgeschlagenen Zahlungstermine (mit
Ausnahme einer vom Verein am 11.3.2009 geleisteten Teilzahlung in
der Höhe von € 4.500,00) nicht eingehalten worden sind.
6.1.3 Funsporthalle
Mietvertrag
Funsporthalle

Mit Beschluss des GR vom 23.10.2008 hat die Stadt Innsbruck
Grundstücke im Ausmaß von insgesamt 10.442 m² einschließlich der
darauf errichteten Tennishalle, Paschbergweg 3, zur Nutzung bzw. Ausübung verschiedener Funsportarten angemietet. Das Bestandverhältnis
wurde mit Mietvertrag vom 12.12.2008 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Beauftragung ISpA

Die ISpA wurde noch im Jahr 2008 von der Stadt Innsbruck beauftragt,
Angebote für die verschiedenen Einrichtungsnotwendigkeiten einzuholen und nach deren Prüfung die Beauftragung an die verschiednen Unternehmen durchzuführen. Da der Tennisbetrieb im nördlichen Teil der
Halle „erst“ mit 30.4.2009 endete, wurde vorerst der südliche Bereich
der Halle saniert und adaptiert. Am 7.2.2009 ist die Funsporthalle eröffnet worden.

Refinanzierung
Baukosten

Die Herstellungskosten beliefen sich auf insgesamt netto rd. € 99,0
Tsd., weshalb von der Gesellschaft nach Abzug der städtischen Subvention in Höhe von € 50,0 Tsd. noch Zahlungen von € 49,0 Tsd. zu übernehmen waren. Die von der Gesellschaft erbrachte Vorfinanzierung
wird von der Stadt Innsbruck in Form einer jährlichen Miete rückerstattet. Demgemäß ist der Stadt Innsbruck für den Zeitraum 1.2. bis
31.12.2009 ein aliquoter Betrag von netto € 5.583,98 zzgl. USt. in
Rechnung gestellt worden. Die Vereinnahmung dieses Mietentgeltes
wurde von der Gesellschaft durch Vorlage eines Kontoauszuges vom
1.7.2009 nachgewiesen.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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