Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.53
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ma, dass im Gemeinderat einen Monat vorher in Kranebitten der städtische Grund mit
großer Mehrheit, aber trotzdem, verkauft
wurde. Dieser Verkauf ging an die WEINBERG Bauträger & ProjektentwicklungsGesmbH.
Daraufhin haben wir gesagt, dass wir künftig sichern wollen, dass die städtischen
Grundstücke und die Grundstücke, die sich
im Eigentum der IIG befinden, von der Stadt
Innsbruck, der IIG und von den gemeinnützigen Bauträgern entwickelt werden sollen.
Das war also nicht diese Mischgebietswidmung. Wenn Du allerdings zufrieden bist,
dann können wir das ohne weiteres folgendermaßen formulieren können:
Jene Grundstücke im Eigentum der Stadt
Innsbruck oder der städtischen Tochter IIG,
die die Widmung Wohngebiet aufweisen
bzw. mit Hilfe raumordnerischer Maßnahmen für den Wohnbau bereitgestellt werden
können, werden künftig von der Stadt Innsbruck …
Das wäre jetzt für den Fall, dass man einen
neuen Stadtteil braucht.
An der Mischgebietswidmung und der Frage: "Was ist verträglich und was nicht?"
werden wir uns einfach noch eine Zeit lang
fighten müssen. Wenn es aber wirklich nur
an dem Wort liegt, bin ich ohne weiteres
bereit, das herauszunehmen. Dann lassen
wir das weg und lassen nur Eigentum oder
raumordnerische Maßnahmen. Das betrifft
eben auch die Entwicklung eines neuen
Gebietes. Dann beschließen wir das so.
MD Dr. Holas muss uns da belehren, weil
wir das so selten haben. Aber ich glaube
schon, dass wir darüber nochmals abstimmen müssen und nicht über die Erledigung
im Stadtsenat
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann
gleich darauf eingehen. Es wäre ein Abänderungsantrag, den Du bitte stellen möchtest, denn der Stadtsenatsbeschluss ist so,
wie er dort beraten wurde.
Du kannst aber einen Abänderungsantrag
stellen, der sich nochmals auf Deinen Antrag bezieht. Der würde dann wie folgt lauten:
"Jene Grundstücke, die im Eigentum der
Stadt Innsbruck oder der städtischen Tochter IIG, die die Widmung Wohngebiet aufGR-Sitzung 16.01.2014
weisen bzw. mit Hilfe raumordnerischer
Maßnahmen für den Wohnbau bereitgestellt
werden können, werden künftig von der
Stadt Innsbruck einem der in der Stadt
Innsbruck tätigen gemeinnützigen Bauträger
oder der IIG für sozialen, geförderten
Wohnbau zur Verfügung gestellt und von
diesen auch entwickelt. Dabei ist auf räumliche, ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sowie auf Nutzungsmischung mit hoher Wohn-, Versorgungs- und
Lebensqualität zu achten."
Was wäre die Alternative? Dass wir einfach
im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) zurück widmen?
GRin Mag.a Schwarzl: Ich glaube, der Beschlussvorschlag des Stadtsenats umfasst
ja irgendwie beides, wenn ich das richtig
lese:
"Sollte der Gemeinderat dem Beschluss des
Stadtsenat vom 18.12.2013 folgen, darf
nachstehender Beschlussvorschlag nahegebracht werden ..." Über den stimmen wir
jetzt ab. "Vorliegender Bericht der Mag.Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit - Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat, samt Stellungnahme der ARGE WO
wird zu Kenntnis genommen. Dem Antrag
wird entsprochen."
So steht es hier. Nach meiner Meinung ist
das der Beschlussvorschlag. Diese Kenntnisnahme ist der Beschlussvorschlag.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe inhaltlich noch eine Nachfrage, weil es sich
dann vielleicht auch löst.
Jedes städtische Grundstück oder die meisten können mit Hilfe von raumordnerischen
Maßnahmen für den Wohnbau bereitgestellt
werden. Das heißt, dass wir aber auch
Grundstücke, die wir haben, um allenfalls
eine größere Arrondierung woanders zu
erzielen, ja dann nicht mehr verkaufen können, auch nicht, um z. B. irgendwo ein größeres zusammenhängendes Grundstück zu
erwerben. Das erleben wir ja jetzt in manchen Bereichen. Viele wollen ja nur tauschen, das ist ja immer unser großes Problem. Wir haben keine Tauschgrundstücke!
Gerade gestern hatten wir das! Jemand
würde schon seinen Grund abtreten, wenn
wir ihm für seinen Betrieb ein entsprechendes Grundstück anbieten können. Daraus