Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.111

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Kilometergeldsatz von € 0,38 pro Kilometer vergütet worden sind
(€ 50,92). Die Durchführung einer Weihnachtsfeier war zwar dem
Grunde nach nicht zu beanstanden, die Kontrollabteilung hielt jedoch
den für vier Personen in diesem Zusammenhang getätigten Aufwand im
Hinblick auf den allgemein geltenden Grundsatz der Sparsamkeit für
großzügig.
Die ISpA rechtfertigte sich in ihrer Stellungnahme damit, dass sie seit
dem 1.12.2001 drei Weihnachtsfeiern durchgeführt habe und sich die
durchschnittliche Belastung der Position „Freiwillige Sozialaufwendungen“ aus diesem Titel auf € 54,27 pro MitarbeiterIn und Jahr belaufe.
6.3 Übrige betriebliche Aufwendungen
Gesamtaufwand

In der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 wurden die „übrigen betrieblichen Aufwendungen“ in einer Höhe von € 9,3 Mio. ausgewiesen. Unter
dieser Position sind neben den Aufwendungen im Zusammenhang mit
dem Rückbau des Fußballstadions Tivoli-Neu auch diverse andere Position wie Aufsichtsratsvergütungen, Reinigungsaufwand, Miet- und
Pachtaufwand, Kosten für Aus- und Fortbildung u.a.m. enthalten.

Aufsichtsratsvergütungen

Basierend auf einem Beschluss der Generalversammlung erhalten die
Mitglieder des Aufsichtsrates – sofern sie nicht gleichzeitig als Mitglied
dem Stadtsenat angehören – für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen oder den vom Aufsichtsrat eingesetzten Ausschüssen eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 100,00 pro Sitzung. Die Kontrollabteilung hielt in diesem Zusammenhang für problematisch, dass
Sitzungsgelder auch den in den Aufsichtsrat der ISpA entsandten städt.
Bediensteten gewährt wurden, da ihre Teilnahme an den Sitzungen im
Wesentlichen während der Dienstzeit erfolgte.
Im Anhörungsverfahren teilte die ISpA mit, dass sie sich bezüglich der
Auszahlung an den Beschluss der Generalversammlung halte.

Reinigung

Die Unterhaltsreinigung der von der ISpA bezogenen Büroräumlichkeiten wird von einer im Sport- und Freizeitpark Tivoli-Neu ansässigen
Firma bewerkstelligt, wofür ein monatlicher Pauschalpreis in der Höhe
von € 150,00 zzgl. USt zu entrichten ist. Eine vertragliche Regelung
hierüber war nicht aktenkundig.
Der Kontrollabteilung wurde zwar eine von der OSVI und dem beauftragten Unternehmen unterzeichnete Flächenaufstellung des zu betreuenden Reinigungsbereiches samt einer Beschreibung des Leistungsumfanges vorgelegt, allerdings handelte es sich dabei nicht um die aktuell
seit November 2004 von der ISpA in Bestand genommenen Büroräume
im 2. OG, sondern um die von ihr früher benutzten Räume im EG des
Funktionsgebäudes West. Diese wichen aber sowohl in Bezug auf das
zu reinigende Flächenausmaß, als auch vom Reinigungserfordernis her
voneinander ab. Bspw. umfassten die in der vorgelegten Flächenaufstellung umschriebenen Leistungen ein tägliches feuchtes Wischen des
Bodens, wogegen die nunmehrigen Geschäftsräume der Gesellschaft
mit einem Teppichbodenbelag ausgestattet sind.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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