Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.112

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Im Übrigen vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass entsprechend den Bestimmungen des bezüglich der Büroräume mit der OSVI
abgeschlossenen Mietvertrages die Reinigung des Bestandsobjektes der
ISpA als Mieterin obliegt und somit die ISpA einen Reinigungsvertrag
abschließen hätte müssen.
In ihrer Stellungnahme bestätigte die ISpA, dass von ihr ein schriftlicher Reinigungsvertrag nicht abgeschlossen worden ist. Die neu bezogenen Büroräume seien etwas größer als jene im EG. Anstelle des Bodenwischens erfolge das Saugen des Teppichbodens.
Miet- und Pachtaufwand Der überwiegende Teil an den Aufwendungen für Miete und Pacht ent-

fiel auf die Mietzahlungen der ISpA für die von ihr benutzten Büro- und
Geschäftsräumlichkeiten. In diesem Zusammenhang wurde mit der
OSVI als Fruchtgenussberechtigte des Sport- und Freizeitparks TivoliNeu ein Mietvertrag mit Gültigkeit ab 1.11.2004 abgeschlossen. Der für
die Büroräume vereinbarte monatliche Nettomietzins entsprach in etwa
dem laut Immobilienpreisspiegel des Fachverbandes der Immobilienund Wirtschaftstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich verlautbarten Quadratmeterpreis für Büroflächen mit gutem Nutzwert in Innsbruck-Stadt.
Eine Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der im Mietvertrag festgelegten Indexanpassung führte zu keiner Beanstandung. In der Zwischenzeit wurde ein Lagerraum im UG gekündigt, worüber eine schriftliche Zusatzvereinbarung oder ein Aktenvermerk nicht verfasst worden
ist.
Weiters hat eine Durchsicht des Aufwandskontos ergeben, dass auf
diesem Konto 2008 irrtümlich auch ein Teil der auf die Büroräume entfallenden Betriebskosten, welche auf dem Aufwandskonto „Betriebskosten“ zu verbuchen gewesen wären, erfasst worden sind.
In der Stellungnahme berichtete die ISpA, dass die Kündigung des Lagers im UG mit E-Mail der OSVI (vom 13. und 29.3.2007) bestätigt
worden sei.

Aus- und Fortbildung

Im Zuge einer Durchsicht der einzelnen Positionen des Aufwandskontos
„Aus- und Fortbildung“ hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der
Geschäftsführer der ISpA von Oktober 2008 bis Oktober 2009 beim MCI
den berufsbegleitenden zweisemestrigen Lehrgang „Personalmanagement“ belegt und abgeschlossen hat. Die Kosten dieses Managementlehrganges, welche sich auf € 4.417,50 brutto für netto beliefen, sind
im Sinne einer periodengerechten Aufwandsverteilung abgegrenzt worden.
Als Eigenanteil zu diesem Lehrgang hat die ISpA dem Geschäftsführer
einen Betrag in der Höhe von € 833,33 zzgl. 20 % USt vorgeschrieben
und auf dem Konto „erhaltener Kostenersatz 20 % USt“ vereinnahmt.
Dazu vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass es sich mangels
einer Leistungserbringung durch die ISpA hierbei um keinen umsatz-

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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