Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
- S.11
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(zu Punkt 6.)
Weiterführende Erklärung:
Im Sommersemester 2020 wurde trotz der COVID-19 Krise der Musikschulunterricht virtuell
weitergeführt. Leider kann dies nicht zur Gänze den regulären Präsenzunterricht ersetzen. Im
Bereich der Musikalischen Früherziehung/Musikwerkstatt musste der Großteil des Unterrichts
entfallen.
Das Land Tirol legt zwar das Schulgeld fest, aber nachdem die Einnahmen bei den Gemeinden
verbleiben, hat es in seinem Schreiben vom 27. April 2020 aufgrund von Covid-19 festgehalten,
dass eine allfällige Schulgeldermäßigung oder Rückerstattung im Entscheidungs- und
Kompetenzbereich der Gemeinden liegt.
Für das Sommersemester 2020 werden daher ausnahmsweise nachstehende Beträge
verrechnet.
Schulgeldordnung für das Schuljahr 2019/20:
SEMESTERTARIFE:
Aktueller Tarif:
215,00
160,00
153,00
104,00
79,00
70,00
49,00
78,00
351,00
297,00
Vorschlag für das
COVID-19 Semester
165,00
€
120,00
€
113,00
€
€
64,00
49,00
€
70,00
€
29,00
€
30,00
€
270,00
€
250,00
€
Für jedes 2. Familienmitglied oder 2. Hauptfach
€
Einzelunterricht
€
Gruppenunterricht (2 Schüler)
€
Gruppenunterricht (3 Schüler)
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt €
161,00
136,00
130,00
67,00
€
€
€
€
121,00
96,00
90,00
25,00
Für jedes 3. Familienmitglied oder 3. Hauptfach
€
Einzelunterricht
€
Gruppenunterricht (2 Schüler)
€
Gruppenunterricht (3 Schüler)
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt €
140,00
121,00
114,00
58,00
€
€
€
€
100,00
81,00
74,00
20,00
50 Minuten pro Woche
Einzelunterricht
Gruppenunterricht (2 Schüler)
Gruppenunterricht (3 Schüler)
Ensembleunterricht (bis zu 5 Schüler)
Ensembleunterricht (ab 6 Schüler)
Kurse
SinQschule
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt
Register- und BandbetreuunQ / Workshop
StudienvorbereitunQ
~
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Ab dem vierten Familienmitglied ist kein Schulgeld mehr zu entrichten.
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bleibt das Schulgeld beim bisherigen
Normaltarif und wird nicht um 70 % erhöht.
Unabhängig von den bisher genannten Tarifposten können für zeitlich befristete,
projektbezogene Sonderveranstaltungen seitens der Musikschule Sondertarife festgelegt
werden.
Um Schulgeldermäßigung kann für alle Fächer anaesucht werden.
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