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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf

- S.29

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österreichischen

Bundesregierung

dafür

aussprechen,

Schutzsuchende

besonders

aus

griechischen Lagern in Innsbruck den vorhandenen Kapazitäten nach aufzunehmen. So können die
vorhandenen Strukturen inklusive der Infrastruktur genutzt werden, um den Schutzsuchenden ein
menschenwürdiges Leben zu bieten.
Mit diesem Ansinnen sind wir nicht allein. Viele deutsche Städte und Kommunen, Bundesländer wie
Niedersachen und Berlin, oder Staaten wie Deutschland und Luxemburg zeigen auf, dass es
möglich ist, Schutzsuchende schnell aus den elenden Bedingungen in den Lagern zu befreien.
Zusätzlich ist für uns unerlässlich, Schutzsuchenden die Möglichkeit zu eröffnen, einer
Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Aus diesem Grund müssen die Abschiebungen von
Schutzsuchenden in Lehre oder Ausbildung ein Ende finden. Dafür soll explizit die 3+2-Regelung
umgesetzt werden, wonach Schutzsuchende während einer Lehre für drei Jahre und nach dem
Abschluss für zwei weitere Jahre nicht abgeschoben werden dürfen. Generell gilt, dass der
Bartenstein-Erlass fallen muss, um Schutzsuchenden eine eigenständige Möglichkeit zum
Lebenserwerb bieten zu können.