Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf

- S.32

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(zu Punkt 28.4)
1

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

3 0. April 2020

(;f&R/119/2020

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
www .gerechtes-innsbruck.at
E-Mail: office@gerechtes-innsbruck.at

Geschäftsslelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Bürgermeister Georg Willi
im Haus
Innsbruck, am 30. April 2020

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen, der Bürgermeister der Stadt Innsbruck
wird beauftragt im Rahmen eines Wirtschafts- und Gastronomiekonjunkturpaketes folgende Verordnungen im Gesamtpaket bzw. einzeln zu erlassen.
1

1. Den lnnsbrucker Gastronomen werden sämtliche Gebühren für ihre
Gastgärten bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.
2. Um den Gastronomen ein Öffnung ihrer Gastgärten bereits ab 7:00 Uhr
früh zu ermöglichen, wird die Maria-Theresien-Straße und die lnnsbrucker Altstadt vorab befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung der Fußgängerzone zur Begegnungszone.
3. Die Flächen der Gastgärten werden aufgrund der Maßnahmen in Bezug
auf das Abstandhalten {COVl19) 9eitens der Stadt Innsbruck bis zum 31.
Dezember 2020 dementsprechend erweitert, um Umsatzverluste bei den
1

Gastronomen ,zu vermeiden .


BEGRüNbUNG:
Die COVID19 Pandemie (Corona-Krise) hat die lnnsbrucker Gastronomen besonders hart getroffen, und viele wirtschaftliche Existenzen von Gastronomen
und deren Arbeitnehmerinnen sind massiv gefährdet. Dem gilt es effizient seitens der Stadt Innsbruck entgegenzuwirken, wenn wir verhindern wollen, dass
die Gastronomie in der Stadt, als wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Impulsgeber, erhalten bleibt.
1. So ist es wichtig als ersten Schritt die Gebühren für die Gastgärten für alle betroffenenen Gastronomen vorab befristet bis 31. Dezember 2020