Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
- S.33
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per Verordnung zu erlassen, mit der Möglichkeit die Verordnung gegebenfalls unbürokratisch zeitlich zu verlängern .
2. Ein weiteres Problem der lnnsbrucker Gastronomen sind in der Innenstadt die wirtschaftsfeindlichen Öffnungszeiten. Vielen Wirten wäre wirtschaftlich geholfen, wenn sie bereits ab 07:00 Uhr in der Früh, je nach
Bedarf und Gastronomiekonzept, individuell Ihre Gastgärten öffnen
könnten. Gerade nach der Corona-Krise wären daher frühere Öffnungszeiten für die Gastgärten eine Möglichkeit, um vorprogrammierte Umsatzverluste abzuschwächen.
Um frühere Öffnungszeiten sicherheitstechnisch für das Personal, wie
auch für die Gäste, bestmöglich zu garantieren, ist es natürlich notwendig dafür Sorge zu tragen, dass es außerhalb der Zeiten für die Fußgängerzone - eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10km/h gibt,
welches mittels Einführung einer Begegnungszone am leichtesten zu erzielen wäre.
3. Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung müssen die Tische in
den Gastronomiebetrieben mindesten einen Abstand von 1 Meter aufweisen. Bedeutet in der Praxis, dass die Anzahl der Tische in vielen Gastgärten reduziert werden muss, sodass der Umsatz dementsprechend
einbricht. Dem entgegenzuwirken könnte die Stadt, soweit es möglich
ist, die Gastgärten flächenmäßig bis zum 31.12. 2020 per Verordnung
vergrößern, um den Gastronomen die Möglichkeit zu bieten mehr Tische
trotz Abstandsmaßnahme von 1 Meter aufzustellen.
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Letztendlich w ürd en von dieser Verord nung (a lle 3 Pun kte ) nicht nur die Gastronomen und Wirtschaftstreibenden, wie natürlich auch die Gäste profitieren,
sondern auch aufgrund der Mehreinnahmen auch die Stadt Innsbruck.
Die Bedeckung soll aus dem laufenden Budget gegebenenfalls über einen beschlossenen Konjunkturhilfspaket etc. erfolgen, sollten überhaupt Kosten für
die Stadt anfallen.