Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
- S.34
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(zu Punkt 28.5)
1
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
3 0. April 2020
&flGR/120/2 020
Geschäftsstelle fOr Gemeinderat und Stadtsenat
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
www .gerechtes-in nsb ruck. at
E-Mail: office@gerechtes-innsbruck.at
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
Innsbruck, am 30. April 2020
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen, der Bürgermeister wird beautragt gemeinsam
mit dem Land Tirol, den zuständigen Behörden und Gremien, eine Baumschutzverordnung für die Stadt Innsbruck auszuarbeiten, welche in Folge von den demokratisch
legitimierten Organen der Tiroler Landeshauptstadt in Abstimmung zum Schutz der
Bäume ehestmöglich erlassen werden soll.
Begründung:
Die Stadt Salzburg hat seit 1992 eine eigene Baumschutzverordnung, Graz seit 1995.
Ebenso hat auch die Stadt Wien eine Baumschutzverordnung, die einen besonderen
Schutz der Bäume gewährleistet.
Innsbruck hat bis zum heutigen Tag keine Baumschutzverordnung, und das obwohl
) Innsbruck einen grünen Bürgermeister lhat, und d~: Umweltressort der Stadt lnnsl bruck seit 2012 in politischer Verantworfung der GRUNEN ist. (???)
In Zeiten, in denen Klimapolitik oberste Priorität haben soll, ist es daher auch unverständlich, dass die lnnsbrucker Stadtregierung bis dato keinerlei Interesse daran hat,
eine dementsprechende Baumschutzverordnung zum Schutz der Bäume in Innsbruck
zu erlassen! Die fehlende Baumschutzverordnung ist für die lnnsbrucker Stadtregierung und den zuständigen unterstellten Abteilungen ein quasi Freibrief um mit
manchmal „fragwürdigen" und oftmals nicht nachvollziehbaren Argumenten sinnlose
Baumfällungen zu veranlassen.
Es ist daher höchste Zeit und längst überfällig, dass die Stadt Innsbruck eine eigene
Baumschutzverordnung zum Schutz der Bäume in unserer Stadt, schon aus klimapolitischen Überlegungen heraus, erlässt.
Wenn wir nicht jetzt handeln1 ist es morgen für viele Bäume in Innsbruck zu spät.
Die Bedeckung, soweit überhaupt Kosten entstehen, hat aus den Budgetmitteln des
Umweltressorts der Stadt Innsbruck zu erfolgen.