Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
- S.44
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(zu Punkt 28.10)
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FEDERSPIEL
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Stadtrat Rudi Federspiel
Stadträtin Andrea Dengg
GR Andreas Kunst
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Klubobmann Markus Lassenberger
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz
3 0. April 2020
(;(J{;, f<{ 12512 02 t)
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 30.04.2020
Antrag
betreffend die Besetzung von Führungspositionen im Stadtmagistrat der
Landeshauptstadt Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die kostenpflichtige Beiziehung externer Dienstleister/ privater Unternehmen
(Personalberatungsunternehmen, etc.) ist im Zuge der Besetzung von
Dienst~osten im Bereich des Stadtmagistrats Innsbruck untersagt.
2. Herr BITlrgermeister wird beauftragt, dem Stadtsenat im Ra hmen dessen
Zuständigkeiten gern . § 28 Abs . 2 lit. a des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck hinsichtlich aller erfolgenden Bestellungen von Führungskräften
jeweils sämtliche eingetroffenen Bewerbungsschreiben samt Beilagen zur
Ansicht vorzulegen.
Begründung:
Die Beiziehung Dritter im Zuge von Stellenbesetzungen in der Verwaltung lässt sich
sachlich nicht begründen. Die Expertise der MA 1, Amt Personalwesen, Referat
Personalwesen ist für diesen Zweck vollkommen ausreichend und stellt die
Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten geradezu eine Kernkompetenz dieser
Dienststelle dar. Zudem ist es gerade angesichts der finanziellen Situation der
Landeshauptstadt Innsbruck nicht einzusehen, dass ohne Not Aufträge an private
Unternehmen erteilt werden.
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck regelt in § 28 Abs. 2 lit. a eindeutig,
dass u.a. ,,die Anstellung und die Beförderung von Beamten,( ... ) sowie die
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