Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.96
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Vorschrift der zweijährigen Lkw-Praxis natürlich eine höhere Sicherheit
für die Fahrgäste bedingt. Wenn jemand zwei Jahre lang mit einem Lkw
gefahren ist, so ist es selbstverständlich, dass dieser bei der Tätigkeit mehr
Gelassenheit und Sicherheit mit sich bringt.
Weiters wurde von Direktor Dipl.-Ing. Baltes ausgeführt, dass
ein relativ hoher Anteil der Fahrerinnen und Fahrer schon bei Eintritt eine
höhere Qualifikation als lediglich den Pkw-Führerschein besitzen und noch
zusätzlich theoretische und praktische Schulungen ermöglicht werden. Die
hohe Fluktuation von Fahrerinnen und Fahrern innerhalb von drei Jahren
hat es erschwert, bei den Fortbildungsmaßnahmen stringent vorzugehen.
Natürlich habe ich gehört, dass mit dem Automobil- und Touringclub Tirol (ÖAMTC-Tirol) bezüglich Fahrtechnik usw. zusätzliche
Schulungsmaßnahmen fixiert werden. Weiters werden Trainingsprogramme betreffend Ortskenntnisse veranstaltet. Ich habe zufällig eine Bekannte,
die Busfahrerin ist und auch nicht mit dem Bus in die Höttinger Gasse fahren möchte, das dies eine sehr schwierige Strecke ist. Das ist auch ein Beweis dafür, dass es schon notwendig ist, das Personal entsprechend zu
schulen. Es werden für ausländische Mitarbeiter auch zusätzliche Sprachschulungen angeboten, die sehr gerne angenommen werden.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat, was die zusätzlichen
Leistungen und Verschiebungen im Leistungsangebot betrifft, einen Ergänzungsantrag eingebracht. Was die berufsbegleitende Fortbildung betrifft, so
hätte die SPÖ in ähnlicher Form einen Zusatzantrag vorbereitet, den ich
gerne vorlesen möchte:
"Im Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag 2003 bis 2007
ist eine Bestimmung aufzunehmen, die die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) verpflichtet, halbjährlich dem Stadtsenat einen Bericht darüber vorzulegen, welche berufsorientierte Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Busfahrer und Busfahrerinnen
und damit zur Sicherheit, zum Komfort und zur Erfüllung der Bedürfnisse
der Fahrgäste durchgeführt wurden.
Selbiges muss natürlich auch für die von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) beauftragten Verkehrsunternehmen gelten.
Dr. Pokorny e. h."
GR-Sitzung 29.1.2003