Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.97

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Wenn Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer sich bereit erklärt, dies im Sinne des von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und auch von mir eingebrachten Zusatzantrages durchzuführen, da ansonsten der Vertrag mit den Verhandlungspartnern neu aufgeschnürt werden müsste, wäre das für uns ein
Ergebnis, mit dem wir zufrieden sind.
GR Dr. Patek: Der Vorstoß in Richtung Qualitätskriterien, was
Pünktlichkeit und Anschlusssicherung anlangt, geht auf einen Antrag von
mir zurück, den ich vor einem Jahr eingebracht habe und der dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wurde. Dem Antrag wurde
insofern Rechnung getragen, dass diese Qualitätskriterien in dem Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag Vertrag "als Wort" aufgenommen wurden.
Für mich ist das jedoch nicht ausreichend, denn mein Antrag
war wesentlich präziser ausgerichtet. Die Kriterien Pünktlichkeit und Anschlusssicherung - im Prinzip hat das auch für die weiteren Kriterien Gültigkeit - sollten so gefasst werden, dass man von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) geeignete Daten erhält, aus denen man ablesen kann, ob diese Kriterien tatsächlich erfüllt wurden.
Jeder von Ihnen hat wahrscheinlich schon die Erfahrung gemacht, dass es Leute gibt, die sich beschwert haben, dass der Bus auf den
sie gewartet haben, viel zu spät gekommen ist. Das sind die üblichen Beschwerdefälle, die beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits
seit dreißig Jahren - manchmal gehäuft - anfallen. Es wäre sinnvoll, die typischen Beschwerden von Kundinnen und Kunden so zu erfassen, um
nachher sagen zu können, dass es ein Problem gegeben hat, aber es eine geeignete Maßnahme gibt, das Problem auch wieder zu beheben.
Dazu benötigt man die entsprechenden Daten und dann kann
man in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Innsbruck und
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), diesen
Standard, der eingehalten werden muss, zugrundelegen. Dann ist zu entscheiden, ob eine Verbesserungsmaßnahme, die man seitens der Stadt Innsbruck von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) verlangt, gegenüber früher eine zusätzliche Leistung ist, welche dann
nämlich die Stadt Innsbruck abgelten müsste. Wenn es jedoch ein poten-

GR-Sitzung 29.1.2003