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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

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8.
8.1

Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität

11.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B12/2, Pradl,
Bereich westlich der Prinz-EugenStraße zwischen Kärntner Straße,
Pembaurstraße und Reichenauer
Straße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2016

MagIbk/17716/SV-DVO
Mühlau; Aufhebung gebührenfreie
Kurzparkzonen

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, Tiroler
Seniorenbund, FPÖ und RUDI, 15 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 21.03.2017:
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen werden laut Beilage genehmigt.
9.

MagIbk/19352/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F24, InnsbruckInnenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße
bis vor Johanneskirche (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F1), gemäß § 36 TROG 2016

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
10.

MagIbk/19191/SP-BB-RE/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.04.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B12/2, Pradl,
Bereich westlich der Prinz-Eugen-Straße
zwischen Kärntner Straße, Pembaurstraße
und Reichenauer Straße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

MagIbk/19181/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B8, Igls, Bereich zwischen
Igler Straße, Hilberstraße, Grätschenwinkelweg und Baulandgrenzen (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.04.2017:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. IG-B8, Igls, Bereich zwischen
Igler Straße, Hilberstraße, Grätschenwinkelweg und Baulandgrenzen (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.

GR-Sitzung 20.04.2017

12.

MagIbk/15553/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan Nr. HA-B31, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 10, 10a und 12 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. HA-B5
und Nr. HA-B5/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, Stellungnahme

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.04.2017:
Der Bebauungsplan Nr. HA-B31, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au 10, 10a und 12
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HAB5 und Nr. HA-B5/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.