Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.5
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(zu Punkt 2.)
Grund- und Finanzierungsvertrag für den Öffentlichen Personennahverkehr in
der Landeshauptstadt Innsbruck
Abgeschlossen zwischen
dem Land Tirol, vertreten durch die Tiroler Landesregierung, diese wiederum vertreten durch Herrn
Landeshauptmann Günther Platter, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck,
a
und der Landeshauptstadt Innsbruck, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Mag. Christine OppitzPlörer,
sowie
zwei
Mitglieder
des
Gemeinderates,
Rathaus,
Maria-Theresien-Straße
18,
6020 Innsbruck.
Präambel
Das Land Tirol und die Landeshauptstadt Innsbruck schließen diesen Vertrag zur Sicherstellung und
Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs in der Landeshauptstadt Innsbruck im Bewusstsein, dass
a) ein leistungsfähiger Öffentlicher Personennahverkehr das erforderliche Grundgerüst eines
nachhaltigen Mobilitätsangebotes ist;
b) die Ziele im Umwelt- und Klimaschutz nur durch die Bereitstellung eines gut ausgebauten
Netzes im Öffentlichen Verkehr erreichbar sind;
c) die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs durch die Tiroler Bevölkerung erhöht werden soll, um
diese Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik zu erreichen und die Effizienz der eingesetzten
Mittel zu erhöhen;
d) eine
langfristige
Sicherung
des
Öffentlichen
Verkehrs
aus
finanzieller
und
verkehrsplanerischer Sicht nur durch ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen von
Land Tirol, der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (in der Folge kurz „VTG“), der
Landeshauptstadt Innsbruck und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(in der Folge kurz „IVB“) möglich ist;
e) eine
Liniennetzoptimierung
durch
Abstimmung
von
regionalen
und
städtischen
Verkehrssystemen große Optimierungspotentiale aufweist, die gemeinsam genutzt werden
müssen;
f)
Beschleunigungsmaßnahmen (z.B. VLSA-Priorisierungen, Bus- und Bahnspuren, etc.) in
gemeinsamen Abstimmungen festzulegen und umzusetzen sind, um die damit verbundenen
Effizienzsteigerungen im Betrieb bestmöglich auszunützen;
g) Strategische mittel- und langfristige Entscheidungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs
unter Einbindung aller relevanten Partner beider Gebietskörperschaften getroffen werden
müssen, um die bestmöglichen Wirkungen zu erzielen;
h) Kooperationen von der VTG und der IVB (z.B. im Bereich von Vertriebssystemen, der
Fahrgastinformation, der Entwicklung von Tarifsystemen, etc.) zur Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten und zur Sicherstellung der wirtschaftlich erforderlichen Basis für den
Öffentlichen Verkehr im Tiroler Zentralraum erforderlich sind;
i)
Aufgaben- und Verantwortungsverteilungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs zwischen
dem Land Tirol und der Landeshauptstadt Innsbruck derart getroffen werden müssen, dass
einerseits Doppelgleisigkeiten vermieden und andererseits effiziente Entscheidungs- und
Umsetzungsprozesse sichergestellt werden;
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