Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.11
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(e) Die Kündigung kann nach den Punkten IX (3) (a) - (d) zum letzten Tag eines jeden
Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren ausgesprochen
werden.
(4) Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei jede Partei ein Original erhält.
Innsbruck, am QQQQQQQQQQQQQQQQ
Für das Land Tirol
Für die Stadt Innsbruck:
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Günter Platter
Landeshauptmann
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a
Mag. Christine Oppitz-Plörer
Bürgermeisterin
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Mitglied des Gemeinderats
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Mitglied des Gemeinderats
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