Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.14
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die Verifizierung einzelner Bestandverträge bzw. der daraus von
der TFG im Rahmen der Non Aviation Umsatzerlöse lukrierten Mietund Pachterträge,
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eine Prüfung von Teilbereichen der Personalgestion,
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eine Einschau in aus betraglicher Sicht maßgebliche Positionen der
"sonstigen betrieblichen Aufwendungen" betreffend Streckenförderungen I Marketingsupports, Werbeaufwendungen Reiseveranstalter, die Durchführung von Passagier- und Crewtransporten und die
Fluglärmschutzförderung sowie
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eine Überprüfung der von der TFG im Geschäftsjahr 2015 vollzogenen Grundstücksverkäufe
gelegt.
Der zum Prüfungszeitpunkt aktuellste festgestellte Jahresabschluss
war jener zum Stichtag 31.12.2015. Daher bezog sich die durchgeführte Prüfung der Kontrollabteilung grundsätzlich auf den Abschluss für
das Wirtschaftsjahr 2015. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe
wurde jedoch fallweise auch das Wirtschaftsjahr 2016 tangiert, wie
auch teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt worden sind.
Vollständigkeitserklärung
Die Kontrollabteilung hat - in Anlehnung an die Vorgangsweise im
Rahmen einer Abschlussprüfung - eine vom Geschäftsführer der TFG
unterfertigte Vollständigkeitserklärung zu ihren Prüfungsunterlagen
genommen.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs . 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse
Anlässlich der im Anhörungsverfahren erstatteten Stellungnahme reklamierte die TFG - teilweise auch in Absprache mit der Konzernmutter
IKB AG - unter Angabe einer entsprechenden Begründung, dass die
Kapitel 5.2 "Cash Pooling IKB AG", 7.4 "Streckenförderung I Marketingsupport", 7.5 "Werbeaufwendungen Reiseveranstalter" sowie
der Einleitung des Kapitels 8 "Miet- und Pachterträge" Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse beinhalten würden .
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personen bezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
2 Vorbemerkungen
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2.1 Vormalige Prüfungen
Letzte Prüfung der
TFG durch die
Kontrollabteilung
ZI. KA-11 340/20 16
Abseits der im Jahr 2012 durchgeführten Einschau in den Betrugsfall
am Flughafen Innsbruck im Zusammenhang mit IT-Leistungen nahm
die Kontrollabteilung zuletzt im Jahr 2010 eine Gebarungsprüfung der
TFG vor.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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