Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.54
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ergibt sich ja eine aktive Grundstückspolitik.
Damit kann das Ziel, sowohl Gewerbe als
auch Wohnen bestmöglich zu arrondiert,
erreicht werden.
(GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Für den Wohnbau gibt es eine eigene Widmung.)
Ja, das schon. Aber es kann sich durchaus
auch ergeben, dass nicht jedes Grundstück,
das mit Hilfe raumordnerischer Maßnahmen
für den Wohnbau geeignet ist, bereitgestellt
werden kann! Wenn ich da an Rossau-Süd
denke, da könnte ich die Grundstücke eigentlich schon, mit Hilfe raumordnerischer
Maßnahmen, auch für den Wohnbau bereitstellen. Den Teil, den wir angekauft haben,
jetzt möglicherweise zu tauschen, das wäre
dann nicht mehr möglich. Das ist mir zu
weitgehend, denn das betrifft dann letztlich
jedes Grundstück.
GR Grünbacher: Es soll gewährleisten,
dass städtische Gründe zukünftig nur mehr
von der IIG oder von gemeinnützigen
Wohnbauträgern entwickelt werden. Klar, so
habe ich das gelesen und nicht anders.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein. "Jene
Grundstücke, die im Eigentum der Stadt
Innsbruck oder der städtischen Tochter IIG,
die die Widmung Wohngebiet aufweisen
bzw. mit Hilfe raumordnerischer Maßnahmen für den Wohnbau bereitgestellt werden
können, …"
Zum Beispiel Rossau-Süd: Mit dem Beschluss geht der Antrag an StR Mag. Fritz,
denn ich kann es mit Hilfe raumordnerischer
Maßnahmen für den Wohnbau bereitstellen.
Es ist ein sehr großes, zusammenhängendes Gebiet.
"… die bereit gestellt werden können!"
Wenn es bereitgestellt werden kann, dann
kann man am nächsten Tag daherkommen
und ich höre das jetzt schon: "Frau Bürgermeisterin, dieses Gebiet kann bereitgestellt
werden. Warum tun Sie nichts?" Also da ist
schon ein wenig der Wunsch der Vater des
Gedankens, auch wenn das Mischgebiet
jetzt wegfällt.
MD Dr. Holas: Hier liegt ein Antrag des
Stadtsenates an den Gemeinderat vor. Dieser Antrag ist im Normalfall im Gemeinderat
abzustimmen. Wenn von diesem Antrag
abgewichen werden soll, so habe ich
GRin Dr.in Pokorny-Reitter verstanden, dann
müsste sie einen Abänderungsantrag einGR-Sitzung 16.01.2014
bringen. Über den stimmt dann der Gemeinderat ab.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn das bei
dem Abänderungsantrag berücksichtigt
wird, was GR Grünbacher gesagt hat,
müsste der Abänderungsantrag dann nur
noch so lauten:
"Jene Grundstücke im Eigentum der Stadt
Innsbruck oder der städtischen Tochter IIG,
die die Widmung Wohngebiet aufweisen,
werden künftig von der Stadt Innsbruck einem der in Innsbruck tätigen gemeinnützigen Bauträger oder der IIG für sozialen,
geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt und von diesen auch entwickelt."
Das ist Common Sense!
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich sage jetzt,
damit es nicht in eine ewige Diskussion
ausartet, mit diesem Antrag ist für mich
ganz sicher nicht gemeint, dass wir in Amras dieses Gewerbegebiet bei der dez Einkaufszentren GesmbH angreifen wollen!
Denn für uns ist absolut klar, dass das Wirtschafts- und Gewerbegebiet ist.
Das ist damit sicherlich nicht gemeint. Aber
es wird raumordnerischer Maßnahmen bedürfen, um zusätzliches Gebiet für den
Wohnbau auch erschließen zu können. Ich
denke, dass wir es schaffen können. Soweit
es heute beschließbar ist, können wir es in
folgender Form zu Ende bringen. Ich stelle
daher folgenden Abänderungsantrag:
Jene Grundstücke im Eigentum der Stadt
Innsbruck oder der städtischen Tochter
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), die die Widmung Wohngebiet aufweisen, werden künftig von der Stadt Innsbruck
einem der in Innsbruck tätigen gemeinnützigen Bauträger oder der IIG für sozialen,
geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt und von diesen auch entwickelt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Ergänzung: Das würde den Akt, den wir vor kurzem im Stadtsenat ja beschlossen haben,
nicht möglich machen. Wir haben da z. B.
ein kleines Grundstück in Arzl, das für sozialen Wohnbau mit 800 m2 total ungeeignet
ist, das wir aber bestmöglich verkaufen wollen. Das wäre auf Grund dieses Antrages
nicht möglich. Es hat eine Wohngebietswidmung und gehört der IIG. Wir haben im
Einzelfall beschlossen, dass wir das verkau-