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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.28

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stufiges Verfahren, welches für die erste Verfahrensstufe die Bewerberauswahl für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorsieht. Nach
Vollzug des Auswahlverfahrens ergeht an die ausgewählten Bewerber
die Aufforderung zur Abgabe der Angebotsunterlagen . Die Bekanntgabe der Zuschlagserteilung hätte Ende September 2013 erfolgen sollen.
Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung und Aufforderung zur
Abgabe eines Teilnahmeantrages wurde von mehreren Bauunternehmen der Wunsch formuliert, die im Teilnahmeantrag geforderten Eignungs-kriterien, welche die persönliche, finanzielle, wirtschaftliche und
technische Leistungsfähigkeit und Eignung des Bieters sicherstellen
sollen, zu überdenken. So würden die von der TFG geforderten Eignungskriterien bzgl. der Anzahl der Stellplätze (mind. 650 Stellplätze)
und des Zeitpunktes deren Herstellung (innerhalb der vergangenen
sieben Jahre) vermeintlich von keinem Tiroler Unternehmen erfüllt werden können, weil in diesem Zeitraum in Tirol keine Parkhäuser dieser
Größe erstellt worden wären.
Nach reiflichen Überlegungen kam die TFG schließlich zum Entschluss, das zwei stufige Verhandlungsverfahren zu widerrufen und
eine neuerliche Ausschreibung in Form eines offenen Verfahrens im
Oberschwellenbereich durchzuführen.
Baumeisterarbeiten neuerliche
Ausschreibung

Die neuerliche Ausschreibung startete mit der EU-weiten Bekanntmachung am 31.07.2013. Das Angebotsende sowie die Angebotsöffnung
erfolgten am 10.09.2013. Es wurden von sechs Unternehmen Angebote abgegeben, von welchen eines nach Durchführung der vertieften
Angebotsprüfung auszuscheiden war.
Im Rahmen der Angebotsprüfung stellte sich heraus, dass dem Billigstbieter in der Auspreisung einer einzelnen Position ein vermeintlicher
Eingabefehler unterlief und diese folglich einen auffällig niedrigen Einheitspreis auwies. Der Fehler wurde im Zuge der vertieften Prüfung
vom Bieter aufgeklärt. Aus der entsprechenden Korrektur ergab sich
zwar kein Bietersturz, jedoch verminderte sich die Differenz zum Angebot des zweitgereihten Bieters wesentlich.
Des Weiteren wurde noch vor Auftragsvergabe für eine Leistungsposition eine deutliche Massenmehrung gegenüber der Ausschreibung
festgestellt. Durch den Umstand, dass der entsprechende Einheitspreis
des Billigstbieters über dem des zweitgereihten Bieters lag, näherten
sich die vermeintlichen Gesamtauftragssummen weiter an .
In den Bauausschuss- und Aufsichtsratssitzungen Ende September
2013 wurden die Ergebnisse der Baumeisterausschreibung und der
geführten vertiefenden Angebotsprüfung hinsichtlich der möglichen
Konsequenzen einer Vergabe an den Billigstbieter, welche einen möglichen Einspruch eines Mitbewerbers beim (damals zuständigen) Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) sowie einen Vergabestopp und in
Folge eine Verzögerung des Baustarts nach sich ziehen könnte, eingehend diskutiert.
Der Aufsichtsrat beschloss die Vergabe an den Billigstbieter. Die Beauftragungen sonstiger Gewerke wurden bis zum Ablauf der Still haltefrist rückgestellt und sollten erst erfolgen, wenn gegen die Vergabe der
Baumeisterarbeiten während der zehntägigen Stillhaltefrist kein auf-

ZI. KA-11340/20 16

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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