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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.29

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schiebender Einspruch bei m UVS eingebracht würde. Mit Schreiben
vom 25.09.2013 wurden sämtliche Anbieter über die Zuschlagsentscheidung informiert.
Baum eisterarbeiten Einstweilige Verfügung

Innerhalb der Stillhaltefrist brachte der zweitgereihte Bieter beim UVS
Tiral einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Erteilung des
Zuschlages in Form eines Nachprüfungsantrages ein. Mit 08.10.201 3
trat eine einstweilige Verfügung in Kraft, mit welcher eine Zuschlagserteilung bis zur Entscheidung des UVS Tiral untersagt wurde.
Dem Begehren der TFG, einen Teil der betroffenen Leistungen von der
Erlassung der beantragten Verfügung auszunehmen, um eine Verzögerung des Baustarts um ein Jahr zu verhindern, kam der UVS nicht
nach.

Baumeisterarbeiten Nichtigerklärung der
Zuschlagsentscheidung

Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.11 .2013 entschied der UVS Tiral mit Bescheid vom 18.12.2013, die Zuschlagsentscheidung der TFG zur Vergabe der Baumeisterleistungen für nichtig
zu erklären.
In seiner Begründung führte der UVS Tiral u.a. aus, dass es durch die
öffentliche Verlesung der Angebotspreise im Rahmen der Angebotsöffnung für die vermeintliche Billigstbieterin ein Leichtes wäre, den fehlerhaften Preis so zu kalkulieren, dass sie nach wie vor als Billigstbieterin
aus dem Vergabeverfahren hervor ginge. Des Weiteren wurde angeführt, dass für offene Verfahren bei Ablauf der Angebotsfrist eine Versteinerung des Angebots eintrete und über den Inhalt und den Preis
der abgegebenen Angebote keine Verhandlungen geführt werden dürften . Die Angebotsbewertung und die Zuschlagserteilung erfolgen daher
auf Grundlage der mit Angebotsabgabe unveränderten Angebotspreise. Eine nach Angebotsverlesung vorgenommene Abänderung des
verlesenen Endpreises sei somit im Hinblick auf die damit objektiv gegebene Manipulationsgefahr unzulässig .

Baumeisterarbeiten Vergabe an den neuen
Bestbieter

Die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung für das Gewerk der
Baumeisterarbeiten stellte die TFG vor die Entscheidung , den Bestbieter auszuscheiden und die Leistungen an die ursprünglich zweitgereihte , im UVS-Verfahren als Antragstellerin aufgetretene Bieterin zu vergeben oder das laufende offene Verfahren zu widerrufen .
Im Rahmen einer außerordentlichen BA-Sitzung im Jänner 2014 wurden das Urteil des UVS Tiral und die weitere Vorgehensweise besprochen. Der Bauausschuss entschied, dem Aufsichtsrat die Vergabe der
Baumeisterarbeiten an den ursprünglich zweitgereihten und aufgrund
der Entscheidung des UVS Tiral nunmehr neuen Bestbieter vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat folgte der Empfehlung des Bauausschusses.

Schlosserarbeiten

ZI. KA-11 340120 16

Die ursprüngliche Ausschreibung der Schlosserarbeiten bzw. der Metallbauarbeiten und des konstruktiven Stahlbaues erfolgte in Form eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum
Wettbewerb. Nachdem auf Basis von drei eingelangten Teilnahmeanträgen zwei Teilnehmer auszuscheiden waren , wurde das Verfahren
Ende Juli 2013 widerrufen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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