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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.43

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9.6 Behinderteneinstellung
Ausglei chstaxe

Sofern die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt
wird , schreibt das Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt)
alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheid
eine Ausgleichstaxe vor. Die TFG konnte die Pflichtzahl sowohl im Jahr
2014 als auch im Jahr 2015 nicht zur Gänze erfüllen. Für 2014 ist daher seitens des Ministeriums eine Ausgleichszahlung von € 18.810,00
und für 2015 ein Betrag von € 13.224,00 vorgeschrieben worden . Die
Besetzungsquote betrug 2014 rd . 34 % bzw. rd . 54 % im darauffolgenden Jahr.
Für die Vorschreibungsperiode 2016, rechnete die TFG mit einer Ausgleichstaxe von € 9.856,00.
9. 7 Dienstrechtliche Stellung

Kollektivverträge

Das dienstrechtliche Verhältnis der Bediensteten war durch Kollektivverträge, abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich , Fachverband der Autobus- , Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen - Berufsgruppe Luftfahrt und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (für Angestellte) bzw. Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft (für Arbeiter) geregelt.
Die Valorisierung der Löhne und Gehälter orientierte sich an den entsprechenden Abschlüssen der Kollektivvertragsparteien . Diese ergaben sowohl für die Angestellten als auch für die Arbeiter per
01 .05.2016 eine Anhebung der kollektivvertrag lichen Grundgehälter um
1,5 %. Ein Jahr zuvor (per 01 .05.2015) wurden für beiden Kollektivverträge eine Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter/Löhne von 2 %
ausverhandelt.
Bei den Angestellten sah der zum Prüfungszeitpunkt gültige Kollektivvertrag vor, dass die Gehaltstabelle für neu eintretende Dienstnehmer
(ab dem 01 .11 .2014) nach 15 Verwendungsgruppenjahre endete. Für
Angestellte mit Eintrittsdatum vor dem 01 .11 .2014 waren bzw. sind 22
Gruppenjahre vorgesehen.
Bei den Arbeitern wurden laut Kollektivvertrag ebenfalls neu eintretende Dienstnehmer definiert, wobei das Eintrittsdatum mit 01 .07.2014
festgelegt worden ist. Für Arbeiter die nach diesem Stichtag ihr Beschäftigungsverhältnis begonnen haben, wurden neue Lohngruppen
definiert.

Abfert igungsansprüche
in Kollektivverträge

ZI. KA- 11340/20 16

Die Abfertigungsansprüche der Bediensteten, welche in den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (Angestelltengesetz, Arbeiterabfertigungsgesetz) geregelt sind, sehen in Abhängigkeit von der Dauer
der Betriebszugehörigkeit Abfertigungssätze bis zu 12 Monatsentgelten
vor. In den Kollektivverträgen der TFG waren jedoch arbeitnehmerfreundlichere Bestimmungen verankert. Beispielhaft war nach 30
Dienstjahren das Zwanzigfache der Bemessungsgrundlage für Abfertigungszahlungen vorgesehen . Dies trifft allerdings nur auf jene Arbeitsverhältnisse zu , die vor dem 31 .12.2002 eingegangen worden sind und
damit noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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