Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.47
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versicherungsmathematischen Rechenmethode - zusätzlich noch zum
Tragen , dass mit dem am 14.08.2015 verlautbarten Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) ab dem 01.01 .2016 Jubiläumsauszahlungen sozialversicherungspflichtig geworden sind. Bis zu diesem
Zeitpunkt waren Jubiläumsgeschenke des Dienstgebers, welche aus
Anlass eines Dienstnehmer- oder eines Firmenjubiläums gewährt wurden, sowie Prämien für Diensterfindungen nicht Entgeltbestandteil und
unterlagen somit nicht dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
(ASVG).
Für die Abfertigungsrückstellungen errechnete sich für 2015 - wie aus
dem der Kontrollabteilung übergebenen versicherungsmathematischen
Gutachten ersichtlich war - insgesamt ein Betrag in Höhe von
€ 4.987.203,25. Im Gutachten waren die Rechnungsparameter für den
Rechnungszins mit 3,89 %, einem Gehaltstrend von 2,5 % und einer
Fluktuation von 3,00 % angegeben. Bei der Rückstellung für Jubiläumsgelder ist im Gutachten mit der skizzierten Rechnungsmethode ein
Ergebnis von € 1.316.486,60 ausgewiesen worden .
Freiwillige
Abfertigungen Empfehlung
Darüber hinaus war für die Kontrollabteilung im Konnex mit den Abfertigungen ersichtlich, dass bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
- neben den kollektiwertraglichen Abfertigungen - auch freiwillige Abfertigungen ausbezahlt worden sind. Insgesamt wurden im Wirtschaftsjahr 2013 ein Betrag von € 11 .192,71 , im darauffolgenden Jahr 2014
€ 23.268,96 in der Wirtschaftsperiode 2015 € 5.319,15 und bis August
2016 € 30.427,65 an freiwilligen Abfertigungen für Dienstnehmer der
TFG ausbezahlt. Die von der Kontrollabteilung ermittelte Gesamtsumme ergab für die Jahre 2013 bis (August) 2016 einen Wert von
€ 70.208,47 und betraf jene freiwilligen Abfertigungen, welche von der
Geschäftsführung an Dienstnehmer der TFG ausbezahlt worden sind.
Die Kontrollabteilung verwies darauf, dass die Geschäftsführung für die
Genehmigung von freiwilligen Abfertigungen gegenüber Dienstnehmern verantwortlich zeichnete und gemäß den gesetzlichen oder innerbetrieblichen Regelungen keine Genehmigung von den gesellschaftlichen Organen einzuholen noch diese zu informieren hatte.
Wenngleich keine rechtliche Verpflichtung bestanden hat, die Organe
der Gesellschaft über Ausgaben in Verbindung mit freiwilligen Abfertigungen zu unterrichten, regte die Kontrollabteilung an, den Aufsichtsrat
von der Gewährung freiwilliger Abfertigungen und deren finanziellem
Ausmaß zukünftig in Kenntnis zu setzen. Dies vor allem aus Gründen
der Transparenz und im Lichte der unterschiedlichen kollektiwertraglichen Abfertigungsregelungen der TFG-Dienstnehmer.
Die TFG merkte dazu im Anhörungsverfahren an, dass künftig auch
ohne gesetzliche Verpflichtung der Aufsichtsrat der Gesellschaft über
Ausgaben in Verbindung mit freiwilligen Abfertigungen informiert wird .
Urlaubsrückstellung
Wenn zum Bilanzstichtag Arbeitnehmer, die ihnen zustehenden Urlaubstage nicht verbraucht haben, ist unternehmensrechtlich zum Zwecke einer periodengerechten Gewinnermittlung eine entsprechende
Abgrenzung für offene Urlaubstage zu bilden. Eine willkürlich vorgenommene Auswahl der Kontrollabteilung an einzelnen Berechnungen
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ZI. KA-11340/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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