Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.72
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Eine diesbezügliche Anfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 hat ergeben, dass es bezüglich Abtragungen bei Grabauflassungen durch das Personal
der Friedhofsverwaltung keiner Gewerbeanmeldung bedarf, sofern keine gewinnorientierte Absicht besteht und keine tatsächlichen Gewinne erwirtschaftet werden.
Nach den Ausführungen im Aktenvermerk des Referatsleiters vom 10.02.2017
werden ab dem Frühjahr 2017 Abtragungen bei Grabauflassungen wieder durch
das Personal der in Rede stehenden städtischen Dienststelle angeboten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
33
Vorausgesetzt einer behutsamen Abtragung und Aufbewahrung der Grabeinrichtungen und Erfassung jedes aufgelassenen Grabzubehörs in einem zentral geführten Verzeichnis (Lagerliste) hat die Kontrollabteilung angeregt, Perspektiven zu
prüfen, inwieweit Einnahmen aus einem Verkauf oder einer Versteigerung von
Grabeinrichtungen erzielt werden können.
Dazu wurde im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahme mitgeteilt, dass angedacht sei, einen Verkauf von Grabeinrichtungen künftig versuchsweise durch eine
Versteigerung in einem Auktionshaus abzuwickeln.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau wurde darauf hingewiesen, dass „bis dato“ keine Versteigerung möglich bzw. nötig war, da alle Einrichtungen ordnungsgemäß entsorgt worden sind und „besondere Gräber … aus
denkmalrechtlicher Sicht erhalten“ bleiben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
34
Da gemäß § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz 1957 „Eingaben an Verwaltungsbehörden … in Abgabensachen“, nicht der Eingabegebühr unterliegen,
hat die Kontrollabteilung des Weiteren empfohlen, künftig Ansuchen um Ratenzahlungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend abzuwickeln.
In seiner Stellungnahme gab das Referat Friedhöfe bekannt, die Vorgangsweise
zur Einhebung einer Bundesabgabe gemäß Gebührengesetz mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten klarzustellen.
Diesbezüglich stellte die Kontrollabteilung bei ihrer diesjährigen Follow up – Einschau fest, dass das oben angeführte Amt dem Referat Friedhöfe die Ansicht der
Kontrollabteilung bestätigt hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
35
Im Juni 1994 hat das Stadtbauamt Innsbruck einem Salzburger Antragsteller mittels Bescheid die Bewilligung für die Aufstellung von insgesamt 12 Kerzenautomaten für städt. Friedhöfe erteilt. Von den ursprünglich beantragten 12 Aufstellungsstandorten hat die Stadt Innsbruck letztlich in Absprache mit der damaligen Stadt-
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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