Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.73
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führung die Zustimmung für drei Standorte nicht erteilt, weil durch die Automaten
eine Konkurrenzierung für die im unmittelbaren Nahbereich befindlichen Blumengeschäfte befürchtet wurde.
Im Zuge einer im Verlauf der Prüfung erfolgten Begehung wurde von der Kontrollabteilung festgestellt, dass von der (neuen) Betreiberfirma tatsächlich an insgesamt 13 Standorten Kerzenautomaten aufgestellt worden sind, wobei für die
nicht gestatteten vier Standorte offenbar auch nie ein Anerkennungszins vorgeschrieben worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesbezüglich umgehend ein vertragliches Verhältnis herbeizuführen.
Das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens angekündigt, die Standorte im Hinblick auf die Konkurrenzfrage
mit Blumengeschäften zu prüfen und sodann entsprechend dem Ergebnis entweder auf eine vertragliche Regelung oder auf die Entfernung der Automaten hinzuwirken.
Aktuell avisierte das Referat Friedhöfe, dass das Referat Liegenschaftsangelegenheiten der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste über die Empfehlung der
Kontrollabteilung informiert wurde und um weitere Veranlassung ersucht worden
ist. Dieser Sachverhalt wurde vom genannten Referat Liegenschaftsangelegenheiten noch keiner Erledigung zugeführt und war zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2016 noch offen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung von Teilbereichen des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen
(Bericht vom 03.06.2015)
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Im Zusammenhang mit der Darstellung der im Referat definierten Produkte nahm
die Kontrollabteilung auch Einsicht in die Stundenaufzeichnung bzw. -verteilung
der Funktionsmatrix der geprüften Dienststelle. Diese zeigt die von den Bediensteten im Rahmen ihrer Produktzuordnung auszuführenden (allgemeinen) Grund- und
Fachaufgaben.
Dabei war für die Kontrollabteilung auffällig, dass bei den Fachaufgaben „Pfändungsverfahren“, „Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen“ sowie „Urkunden-(Legitimations-)ausstellungen“ des Produktes 3321 (Vollziehung der Gewerbeordnung)
und bei der Fachaufgabe „Verfahren nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz und
dem Arbeitsmarktförderungsgesetz“ des Produktes 3322 (Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze und Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften) in der Funktionsmatrix kein Mitarbeiter bzw. keine Arbeitszeit zugeteilt war.
Die Kontrollabteilung regte daher an zu prüfen, inwieweit die genannten Themen
weiterhin als eigenständige Fachaufgaben geführt werden müssen, oder ob sie
auch bei einer anderen Fachaufgabe subsumiert werden können.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde dazu von der betroffenen Dienststelle keine Stellungnahme abgegeben. Anlässlich der letztjährigen Follow up – Einschau teilte der seinerzeitige Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen
(mittlerweile Vorstand des Amtes für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht)
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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