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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.74

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mit, dass die von der Kontrollabteilung genannten Fachaufgaben künftig neu eingeteilt werden würden. Pfändungsverfahren, Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen
sowie Urkunden-(Legitimations-)ausstellungen würden unter der Fachaufgabe
Gewerbeverfahren des Produktes 3321 subsumiert. Bei der Fachaufgabe Verfahren nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz und dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
wäre kein Handlungsbedarf gegeben, da de facto kein Arbeitsaufwand anfalle. Der
Vollzug dieser Änderungen in der Funktionsmatrix der Dienststelle wurde gemäß
telefonischer Rücksprache des Vertreters der Kontrollabteilung für Ende April 2016
avisiert.
Aktuell wurde vom Vorstand des Amtes für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht darauf verwiesen, dass sich diese Formalbereinigungen bzw. -berichtigungen aufgrund zahlreicher personeller Änderungen im Referat Gewerbe und
Betriebsanlagen im Zeitraum März 2016 bis Jänner 2017 (u.a. 3-maliger Referentenwechsel) verschoben hätten. Eine Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde weiterhin in Aussicht gestellt (vgl. dazu auch Tz 38).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

37

Eine aus Sicht des damaligen Referatsleiters wichtige Angelegenheit in der personellen Ausstattung betraf das Tätigkeitsfeld der beiden gewerbetechnischen Sachverständigen. Ende Mai des Jahres 2010 richtete er ein Schreiben an seinen zuständigen Amtsvorstand, in dem er – nach einer dreimonatigen Beobachtungsphase – die Personalsituation in der damals neu geschaffenen Dienststelle für Gewerbe und Betriebsanlagen analysierte und aus seiner Sicht erforderliche Maßnahmen hinsichtlich der Personalausstattung dokumentierte. Ein inhaltlicher Punkt
(von mehreren) betraf die personelle Ausstattung im Bereich der gewerbetechnischen Sachverständigen mit 2 Mitarbeitern (1 B-Posten und 1 C-Posten). Diese
ließ nach der Begründung des seinerzeitigen Referatsleiters aufgrund des erhöhten Aktenanfalles keine (eigentlich verpflichtenden) Routinekontrollen von Betriebsanlagen durch die gewerbetechnischen Sachverständigen zu. Kontrollen
würden nur im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungs- bzw. Beschwerdeverfahren stattfinden. Von ihm wurde ausdrücklich auf das aus seiner Sicht bestehende Haftungsrisiko für die Stadt Innsbruck hingewiesen. Diese Einschätzung hielt
der Dienststellenleiter im Wesentlichen auch anlässlich einer Rückfrage der Kontrollabteilung zum damals aktuellen Stand der Dinge aufrecht.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen Tätigkeitsbereich bzw. personellen Ausstattungswunsch nicht zuletzt aufgrund des vom damaligen Referatsleiter angedeuteten Haftungsrisikos einer detaillierten Analyse zu unterziehen. In weiterer Folge
sollte sodann – bei Abwägung des Haftungsrisikos – eine Entscheidung über diesen Personalausstattungswunsch getroffen werden. Das Amt für Personalwesen
sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung hinsichtlich
der Prüfung des Erfordernisses einer allfälligen Personalzuteilung zu entsprechen
und erforderlichenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2015 gab der vormalige Leiter des
Referates Gewerbe und Betriebsanlagen als Vertreter der geprüften Dienststelle
im vergangenen Jahr an, dass die personelle Ausstattung in diesem Bereich weiterhin unverändert wäre. Für die Kontrollabteilung war aus dieser Rückmeldung
nicht erkennbar, ob die von ihr angeregte Analyse des Personalbedarfes bzw. damit in Verbindung stehend die letztliche Entscheidung über den Personalausstat-

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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