Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.79
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Die Kontrollabteilung regte in diesem Zusammenhang an, die von der Landeslandwirtschaftskammer empfohlenen Richtsätze für die differenzierten landwirtschaftlichen Nutzungsarten in regelmäßigen Zeitabständen auf deren Angemessenheit und Marktüblichkeit zu evaluieren.
In der damaligen Stellungnahme informierte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten darüber, dass mit der Landeslandwirtschaftskammer in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen und mit dem städtischen Forstamt eine Evaluierung
der bekannt gegebenen Richtsätze besprochen wurde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 teilte die geprüfte Dienststelle mit,
dass nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit dem Ortsbauernobmann von Mühlau und dem Gebietsbauernobmann von Innsbruck neue landwirtschaftliche Pachtpreise – je nach Nutzungsart – festgesetzt worden sind. Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten werde diese landwirtschaftlichen Pachtzinse
im Rahmen der Anpassung des Entgeltkatalogs vom 24.02.2010 dem Stadtsenat
zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang werde auch die Festsetzung einer Verwaltungspauschale für den Abschluss von landwirtschaftlichen
Pachtverträgen vorgeschlagen.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2016 berichtete das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, dass der derzeit gültige Entgeltkatalog evaluiert und
sämtliche Entgeltspositionen auf deren Angemessenheit hin überprüft werden. Der
überarbeitete Erstentwurf sei noch mit den betroffenen Dienststellen zu akkordieren und dem StS zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Des Weiteren hat die Kontrollabteilung empfohlen, dem jeweiligen Bestandnehmer
die von der Stadt Innsbruck für ein zur Nutzung an Dritte überlassenes städtisches
Privatgrundstück zu bezahlende Grundsteuer zu verrechnen oder die Grundsteuer
in Form einer Pauschale zu überwälzen, falls diese für die zu vermietende Liegenschaft aus einer Grundsteuersammelvorschreibung nicht herausgerechnet werden
kann.
Darüber hinaus bemerkte die Kontrollabteilung, dass mehreren Bestandnehmern
von der IISG eine Grundsteuerpauschale in Höhe von € 0,005 pro m² und Jahr
vorgeschrieben worden ist, obwohl eine Vorschreibung dieser Vergütung in dem
vom StS am 24.02.2010 beschlossenen und am 08.05.2013 abgeänderten Entgeltkatalog nicht vorgesehen ist.
Zur Follow up – Einschau 2015 berichtete das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, dass die Grundsteuerpauschale im Rahmen der Anpassung des Entgeltkataloges dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
Im Zuge der diesjährigen Stellungnahme gab das betreffende Referat bekannt,
dass sich die Aufnahme der Verwaltungspauschale für den Abschluss von landwirtschaftlichen Pachtverträgen sowie die Grundsteuerpauschale in den Entgeltkatalog in Ausarbeitung befindet. Nach Abschluss der hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche werde der Entgeltkatalog dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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