Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.91
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tens des Referates geplanten – und für die Kontrollabteilung nachvollziehbaren –
weiteren Maßnahmen vorgezeichnet bzw. angekündigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die Ausschüttung der Vorzugsdividende für das Regional- und Straßenbahnprojekt
ist in dem zwischen der Stadt und der TIWAG als Aktionäre der IKB AG abgeschlossenen Syndikatsvertrag vom 03.05.2002 geregelt. Ende des Jahres 2005
wurde von der IKB AG eine Zusatzvereinbarung zum Syndikatsvertrag vorbereitet,
welche allerdings zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung von den Vertragsparteien (Stadt und TIWAG) nicht unterfertigt worden ist. In dieser Vertragsunterlage wurden unter anderem auch ergänzende Übereinkünfte hinsichtlich der im ursprünglichen Syndikatsvertrag enthaltenen Bestimmungen betreffend die Ausschüttung einer Vorzugsdividende im Zusammenhang mit dem Regional- und
Straßenbahnprojekt getroffen. Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam,
dass die Ausschüttung der „Vorzugsdividende Regionalbahn“ unter anderem auch
auf den vertraglichen Regelungen dieser bislang nicht unterfertigten Zusatzvereinbarung basiert. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, in Kooperation mit der IKB AG um die Unterzeichnung dieser Vertragsgrundlage bemüht zu sein.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sowie in den vergangenen Follow up – Einschauen versicherten sowohl die IKB AG als auch die Stadt Innsbruck ihre Bemühungen, diese im Rahmen der Zusatzvereinbarung festgehaltenen ergänzenden
bzw. klarstellenden Übereinkünfte zur Unterzeichnung zu bringen.
Im Zuge der heurigen Rückfrage wurde der Kontrollabteilung
03.02./21.02.2017 allseits unterfertigte Zusatzvereinbarung übermittelt.
die
mit
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zusätzlich wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass sich die Bemessung der Vorzugsdividenden für die Stadt und die TIWAG in dem von der IKB
AG praktizierten Kalkulationsmodell nach den jeweiligen Finanzierungsanteilen der
Stadt und des Landes an den zugrunde liegenden Investitionen im Regional- und
Straßenbahnprojekt richtet. Dieser Umstand war in den zum damaligen Prüfungszeitpunkt vorliegenden vertraglichen Regelungen nicht verankert.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, in Kooperation mit der IKB AG durch die
Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung vertraglich sicherzustellen, dass die
Ermittlung des steuerlichen Vorteils (und damit der jeweiligen Vorzugsdividende)
nach den Finanzierungsanteilen von Stadt und Land im Regional- und Straßenbahnprojekt zu erfolgen hat. Die IKB AG verwies in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme seinerzeit darauf, dass aus ihrer Sicht die Ermittlung des steuerlichen
Vorteils nach den Finanzierungsanteilen von Stadt und Land – zumindest implizit –
bereits der bestehenden Regelung zu entnehmen wäre. Angesichts der ohnedies
angestrebten Ergänzungen des Syndikatsvertrages werde jedoch die Empfehlung
aufgegriffen, um durch die Aufnahme einer präziseren Bestimmung diesbezüglich
keinen Raum für allfällige Interpretationsmöglichkeiten zu lassen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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