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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.93

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Prüfung Um- und Neubau bzw. Vermietung von Miteigentum
Wilhelm-Greilstraße 23
(Bericht vom 23.10.2014)

62

Im Rahmen der Projektumsetzung wurden nach Beendigung der Baumaßnahmen
eine Neuparifizierung der Liegenschaft und der Abschluss eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages zwischen den bestehenden Miteigentümern und der
neuen Miteigentümerin IIG & Co KG notwendig.
Zum Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag merkte die Kontrollabteilung kritisch
an, dass dieser bis zum Abschluss der gegenständlichen Prüfung nicht allseitig unterfertigt, sondern lediglich als Entwurf vorgelegen ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, die IIG & Co KG möge die Fertigstellung eines unterschriftsreifen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages aktiv vorantreiben und
diesbezüglich auch auf die beteiligten Parteien, wie Vertragspartner und -ersteller,
im Rahmen ihrer Möglichkeiten einwirken, um die Übertragung und Verbücherung
der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft Wilhelm-Greil-Straße
23 endgültig zu einem Abschluss zu bringen.
Die IIG & Co KG konnte im Rahmen der bisher durch die Kontrollabteilung vorgenommenen Nachfragen über Bemühungen und zum Teil über Fortschritte in den
Verhandlungen, jedoch nicht über entsprechende Erledigungen berichten.
Auch im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau informierte die
IIG & Co KG über zahlreiche Verhandlungsgespräche mit den Miteigentümern.
Aufgrund der gemäß IIG & Co KG mangelnden Mitwirkung des mit der Vertragserrichtung betrauten Anwaltes sei jedoch ein Abschluss der Vertragsverhandlungen
weiterhin ausständig. Die IIG & Co KG werde den Abschluss eines Kauf- und
Wohnungseigentumsvertrages sowie einer separat zu vereinbarenden Benützungsregelung forcieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

Prüfung Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(Bericht vom 25.02.2015)

63

Zum Buchungs- bzw. Verrechnungsprocedere hinsichtlich der Gesellschafterzuschüsse für die Investitions- (und Instandhaltungs-)finanzierung hielt die Kontrollabteilung fest, dass in den prüfungsgegenständlichen Geschäftsjahren 2012
und 2013 mittels dieser Zuschüsse nicht nur aktivierte Investitionen der OSVI
finanziert worden sind. Diese Investitionszuschüsse dienten auch der Finanzierung
von im jeweiligen Investitionsplan budgetierten Instandhaltungen. Konkret wurde
im Jahr 2013 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 250.803,42 (2012: € 226.576,21) an
Instandhaltungen im Rahmen der Investitionsfinanzierung abgewickelt.

Buchhalterisch stellen diese Instandhaltungsaufwendungen naturgemäß Sofortaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Diese Aufwendungen werden
allerdings – wie beschrieben – mittels separater Investitionszuschüsse der OSVIGesellschafter bedeckt, welche bei Flüssigstellung in der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ anfänglich passiviert werden. Am Jahresende erfolgt eine ertrags…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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