Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.97
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Mit der diesjährigen Follow up – Einschau 2016 konnte nun seitens der OSVI der
Nachweis hinsichtlich der Konkretisierung des Mischindex erbracht werden. Sowohl die Ausgangsbasis des VPI als auch jene des „VPI für Strom Gas und andere
Brennstoffe“ wurden definiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Darüber hinaus war für die Kontrollabteilung eine jährliche Überprüfung bzw.
Nachberechnung der erwähnten Kostendeckungsgrade (30 % für den Amateursport und 50 % für den Profibereich) nicht ersichtlich. Die Kontrollabteilung empfahl, dass die Kostendeckungsgrade, die bei der Beschlussfassung für die Einführung des „Tarifmodelles neu“ als Grundlage herangezogen und von der Gesellschaft selbst vorgeschlagen wurden, jährlich überprüft und berechnet werden und
dem Aufsichtsrat – als für die Tarifgestaltung zuständigem Gremium – vorgelegt
werden. Aus Sicht der Kontrollabteilung werden somit künftig nicht nur äußere Einflussfaktoren des Mischindex bei der Tarifgestaltung berücksichtigt, sondern werden auch interne Faktoren dokumentiert, die sich auf die Kostenstellen auswirken.
In der Stellungnahme der OSVI zum seinerzeitigen Prüfbericht wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Empfehlung entsprochen wird.
Zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2015 befand sich die Umsetzung der
Empfehlung noch in Bearbeitung und konnte mit der diesjährigen Abfrage im
Rahmen der Follow up – Einschau 2016 nun nachgewiesen werden. Aus den
übermittelten Unterlagen war ersichtlich, dass von der OSVI eine Nachkalkulation
der Tarife bzw. der Kostendeckungsgrade für das Jahr 2015 vorgenommen wurde
und das Ergebnis dem Aufsichtsrat vorgelegt worden ist. Fazit der Nachkalkulation
war, dass die Tarife die betriebsintern erwünschten Kostendeckungsgrade erreichten. Lediglich im Bereich „Eiskanal“ wird bei den Pauschalmieten für internationale
Wettkämpfe eine zukünftige Tarifanpassung angestrebt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Personalbereich zeigte sich, dass OSVI-Bedienstete verschiedene funktionsabhängige Zulagen erhielten so z.B. für die Funktion eines Teamleiters, eines Materialverwalters, einer Restaurantleiterin oder für die Absolvierung eines Eismeisterdiplomlehrganges u.a.m. Außerdem wurden OSVI-Mitarbeitern im Prüfungszeitraum auch fallweise Prämien gewährt.
Wenngleich die Gewährung von Zulagen im Rahmen einer flexiblen und modernen
Personalbewirtschaftung durchaus zulässig erscheint, sollten diese aus der Sicht
der Kontrollabteilung im Sinne der Sparsamkeit aber restriktiv gehandhabt werden.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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