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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.99

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5 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2015
Bericht vom 20.11.2015

70

Im Zuge der laufenden Belegkontrollen nahm die Kontrollabteilung im 3. Quartal
2015 eine Prüfung hinsichtlich der Bewirtschaftung von PKW-Abstellplätzen an
städtischen allgemein bildenden Pflichtschulen, die sich in einer gebührenpflichtigen Parkzone befinden, durch das Amt für Schule und Bildung der MA V vor. Die
Bewirtschaftungsgrundlagen waren mittels Beschluss des Stadtsenates vom
15.11.1995 geregelt.
Im damaligen Bericht hielt die Kontrollabteilung (abschließend) fest, dass sich die
seinerzeit von der Dienststelle praktizierte Vorgangsweise im Zusammenhang mit
der Bewirtschaftung von Schulparkplätzen in einigen von der Kontrollabteilung
aufgezeigten Punkten von den im Stadtsenatsbeschluss vom 15.11.1995 getroffenen Festlegungen unterschied.
Daher wurde von ihr empfohlen, die damals gehandhabte Vorgangsweise im
Rahmen eines neuerlichen Stadtsenatsbeschlusses zu dokumentieren und vom
Stadtsenat freigeben zu lassen. Im Anhörungsverfahren wurde von der betroffenen
Dienststelle seinerzeit angekündigt, in Entsprechung der Empfehlung dem Stadtsenat eine Neuregelung der Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen
Schulen zur Genehmigung vorzulegen.
Zur nunmehrigen Follow up – Einschau 2016 legte der Vorstand des Amtes für
Schule und Bildung den vom Stadtsenat in seiner Sitzung vom 24.02.2016 gefassten Beschluss zur angekündigten Neuregelung dieser Thematik vor. Die in der
Folge dargestellten Umsetzungsmaßnahmen fußen auf den mittels dieses Beschlusses getroffenen Neuregelungen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

71

Bis auf zwei Ausnahmen (siehe Tz 72) wurde bei den betroffenen Schulen für das
prüfungsgegenständliche Schuljahr 2014/2015 der im damaligen Stadtsenatsbeschluss vom 15.11.1995 bestimmte Preis von brutto € 14,53 pro Parkplatz und
Monat zur Verrechnung gebracht. Nachdem dieser Preis seit dem Jahr 1996 unverändert belassen worden war, kam auf Initiative des seinerzeitigen Leiters des
Referates Schulverwaltung ab dem Schuljahr 2015/2016 ein wertangepasstes
Entgelt von brutto € 20,79 je Parkplatz und Monat zur Verrechnung.
Die Kontrollabteilung empfahl, auch für künftige Vorschreibungen die ab Herbst
des Jahres 2015 durchgeführte Valorisierung fortzuführen.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

46