Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.103
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Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sicherte im Anhörungsverfahren zu,
in Abstimmung mit der Magistratsabteilung V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport und der IIG & Co KG die Mietaufwendungen entsprechend zu überarbeiten.
In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2016 teilte das obige Amt mit,
dass ein Abgleich der von städtischen Dienststellen unterschiedlich genutzten Objekte der IIG & Co KG bezüglich ordnungsgemäßer Mietenvorschreibung erfolgte.
Des Weiteren wird ausgeführt, im laufenden Kalenderjahr einen Schwerpunkt auf
die Prüfung der Mietenverrechnung zwischen den städtischen Dienststellen und
den Immobiliengesellschaften zu legen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Darüber hinaus hielt die Kontrollabteilung fest, dass im Bereich der Mietverträge
bzw. -aufwendungen aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten von mehreren
städtischen Dienststellen sowie ausgegliederten Gesellschaften (IIG & Co KG und
IISG) eine Reihe von Mängeln organisatorischer, verwaltungstechnischer und
auch kommunikativer Art aufgetreten sind.
Infolgedessen hat die Kontrollabteilung angeregt, künftig eine vertiefende Zusammenarbeit, Koordination und Abstimmung zwischen den beteiligten städtischen
Fachdienststellen und den Immobiliengesellschaften der Stadt Innsbruck im Bereich der Mietenverrechnung anzudenken.
In seiner Stellungnahme kündigte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft an,
im Rahmen eines Koordinationsgespräches den Bereich Mietenverrechnung neu
zu organisieren.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2016 gab der Leiter des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV dazu bekannt, dass eine dementsprechende
Koordinationsbesprechung bezüglich Abstimmung von Mietzinsverrechnungen und
strukturellem Informationsaustausch zwischen den städtischen Fachdienststellen
und den Immobiliengesellschaften der Stadt Innsbruck stattgefunden hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung nach einer stichprobenhaften Einschau
in die Kostenstelle „Betreuung in Horten“ fest, dass für die Kalenderjahre 2013 bis
2015 unter der Erlösartengruppe „Laufende Transferzahlungen“ die jährlichen Förderungen vom Land Tirol für den Personalaufwand hinsichtlich des Einsatzes von
pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften in den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für den organisatorischen Mehraufwand für den Mittagstisch vereinnahmt wurden.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung gab die zum Prüfungszeitpunkt in Anwendung gebrachte Verteilungsmethodik der Förderbeiträge nicht die tatsächliche Höhe der Einnahmen pro Schülerhort wieder und wirkte sich in weiterer Folge auf das
Ergebnis des jeweiligen Kostenträgererfolges aus.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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