Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.105
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In ihrer Stellungnahme informierte die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport, dass die von der Kontrollabteilung beanstandeten kostenrechnerischen Zuordnungen überprüft und angepasst bzw. korrigiert werden.
Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung
sowohl eine Überarbeitung der kostenrechnerischen Zuordnung als auch eine Anpassung in der Funktionsmatrix fest.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung (Elternbeiträge) für Schülerhorte wurde
festgestellt, dass die Höhe der privatrechtlichen Entgelte jährlich vom StS beschlossen worden ist, wenngleich diese Aufgabe dem GR obliegt. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem für den Vorschlag der für das jeweilige Haushaltsjahr zu beschließenden Abgaben zuständigen Bediensteten des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV wurde angeregt, privatrechtliche Entgelte der
Stadt Innsbruck im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den
GR genehmigen zu lassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die MA V an, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen und die Kindergarten- und Horttarife dem GR zur
Beschlussfassung zu übermitteln.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung fest, dass
das Amt für Kinder-, Jugend- und Generationen der MA V dem Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV mit Schreiben vom 23.08.2016 die
Höhe der Kindergarten- und Horttarife für die Jahre 2017 und 2018 übermittelt hat.
Entgegen der vom letztgenannten Referat im Zuge der Prüfung verkündeten Vorlage der Tarife (Elternbeiträge) an den GR wurden diese dem StS am 09.11.2016
vorgelegt und von dessen Mitgliedern einstimmig beschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.
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Auf Basis einer Einschau in die von den Vertragspartnern für die Zubereitung der
Mittagessen und deren Lieferung in die städtischen Schülerhorte gelegten Rechnungen und den vom Referat Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellten Unterlagen stellte die Kontrollabteilung eine Berechnung der Höhe des
Saldos aller verkauften Mittagessen für das Haushaltsjahr 2015 an.
Aufgrund der unterschiedlichen Einkaufspreise zwischen € 3,80 und € 5,48 ergab
sich für das Kalenderjahr 2015 bei einem einheitlichen Verkaufspreis von € 3,50
ein rechnerischer Abgang von rd. € 55,0 Tsd.
Dazu hat die Kontrollabteilung empfohlen, sich künftig bei der Tarifberechnung an
den jeweiligen Einkaufspreis bzw. Herstellungspreis eines gelieferten Mittagessens zu orientieren, um mittelfristig ein annähernd kostendeckendes Entgelt für
den Mittagstisch in den Schülerhorten erzielen zu können.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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