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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.106

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Im Rahmen der Stellungnahme wurde der Kontrollabteilung berichtet, dass der von
der Seniorenresidenz Veldidenapark verrechnete Tarif (€ 5,48) sowohl die Essenszubereitung als auch die Essensausgabe beinhalte, sodass seitens der Stadt
Innsbruck keine Mittagstischzubereiterin beschäftigt werden müsse.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Einschau 2016 übermittelte
das Amt für Kinder, Jugend und Generationen den Beschluss des Stadtsenats
vom 09.11.2016, in welchem die Tarife für den Mittagstisch - Schülerhorte für die
Hortjahre 2017/2018 und 2018/2019 in Höhe von € 3,70 bzw. € 3,80 festgesetzt
wurden. Ferner wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass im Zuge der Neuausrichtung des Campus Wilten eine Schließung des Schülerhortes Wilten mit dem
Kalenderjahr 2020 angedacht sei und aus diesem Grunde die Seniorenresidenz
Veldidenapark als Vertragspartner wegfallen würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

84

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung (liegt im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Schule und Bildung)
im Schuljahr 2015/2016 zusätzlich zum Essensbeitrag von € 4,50 ein einmaliger
monatlicher Verabreichungszuschlag in Höhe von € 5,60 in Rechnung gestellt
worden ist.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an zu prüfen, inwieweit auch für die
Schülerhorte ein allfälliger Verabreichungszuschlag nach dem Vorbild der schulischen Nachmittagsbetreuung zur Abdeckung des organisatorischen Mehraufwandes für die Abwicklung des Mittagstisches zweckmäßig und sinnvoll wäre.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass angestrebt
werde, die Tarife für das Mittagessen in den Schülerhorten und Tagesheimen zu
vereinheitlichen.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2016 wurde von der Abteilungsleitung der MA V mitgeteilt, dass sich der hierfür zuständige ressortführende Stadtrat
aufgrund der vom Stadtsenat in seiner Sitzung am 09.11.2016 beschlossenen Tariferhöhung beim Mittagessen (Schülerhorte) gegen die Einführung eines zusätzlichen Verabreichungszuschlages ausgesprochen hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

85

Im Zuge ihrer Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum einen bei
einer Leiterin eines Schülerhortes eine falsche Gruppenanzahl der Berechnung
der Dienstzulage zugrunde gelegt worden ist. Infolgedessen hat die betreffende
Bedienstete für das Betriebsjahr 2014/2015 bis zu ihrem Antritt der Elternkarenz
im Juni 2015 eine zu geringe Leiterzulage bezogen. Ebenso wurde der interimistisch bestellten Nachfolgerin für den Zeitraum vom 08.05.2015 bis 10.07.2015 eine
zu geringe Dienstzulage für Leitungsaufgaben ausbezahlt.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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