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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.113

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Mit Bedachtnahme auf die zum Prüfungszeitpunkt bereits vereinnahmten Fördermittel sowie den noch ausstehenden Beitrag des Landes Tirol zum Personalaufwand 2015 wurde empfohlen, sich mit der Abteilung Bildung des Amtes der Tiroler
Landesregierung in Verbindung zu setzen und um Klärung der weiteren Vorgehensweise (Rückerstattung, Kompensation etc.) bemüht zu sein.
In ihrer Stellungnahme hat die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport
dazu mitgeteilt, den Anregungen der Kontrollabteilung nachzukommen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2016 hat die Kontrollabteilung erhoben, dass
der von der Stadt Innsbruck zu viel gemeldete Personalaufwand einbehalten und
dies bei der Berechnung der 1. Akontozahlung für das Betriebsjahr 2016/17 berücksichtigt bzw. vom Auszahlungsbetrag in Abzug gebracht worden ist.
Dabei wurde vom Land Tirol übersehen, dass sich der Beitrag des Landes Tirol
zum ungedeckten Personalaufwand der Stadt Innsbruck im Förderzeitraum 2013
auf 50% für die halbtägige und 65% für die ganztägige und ganzjährige Betreuung
belief und die Bezuschussung in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 50 % betragen
hat.
Die erforderliche Berichtigung wird lt. Schreiben des Landes Tirol vom 13.02.2017
in der Abrechnung für die 2. Akontozahlung betreffend das Schuljahr 2016/17 erfasst. Diese werde gemäß den Darlegungen im angeführten Schreiben Ende Februar oder Anfang März 2017 ausbezahlt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinden gemäß § 38c i.V.m. § 38b TKKG i.d.g.F. hat sich die Berechnung des Zuschlages für den organisatorischen Mehraufwand für die Verabreichung von Mittagessen insofern geändert, als die Höhe dieses Zuschlages bei
„durchschnittlich bis zu 15 verabreichten Mittagessen 5%, bei durchschnittlich
mehr als 15 verabreichten Mittagessen 10%, bei durchschnittlich mehr als 30 verabreichten Mittagessen 15% sowie für jeweils mehr als durchschnittlich 15 weitere
verabreichte Mittagessen jeweils weitere 5% der Bemessungsbasis“ beträgt. Einst
gebührte bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis zu 15 verabreichten Mittagessen am Tag der Zuschlag ein Mal, von durchschnittlich 16 bis 30 verabreichten
Mittagessen am Tag der Zuschlag zwei Mal usw.
Im Zusammenhang mit der Verbuchung des Zuschlages Mittagstisch stellte die
Kontrollabteilung fest, dass die Fördermittel pro Kalenderjahr nicht nach der für
Kindergärten und Schülerhorte ermittelten Anzahl an verabreichten Mittagessen
sondern auf Basis eines Wertschlüssels auf den hierfür vorgesehenen städtischen
Vp. erfasst worden sind.
Um die Einnahmen verursachungsgerecht zu erfassen, wurde die Empfehlung
ausgesprochen, die in Rede stehenden Fördermittel nach der für Kindergärten und
Schülerhorte jeweils erklärten Anzahl an verabreichten Mittagessen aufzuteilen.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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