Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.114
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Dazu gab die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport bekannt, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werden würde.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2016 hat das Amt für Kinder, Jugend und
Generationen der Kontrollabteilung den Nachweis erbracht, aus welchem die
Aufteilung der Fördermittel nach der jeweils erklärten Anzahl an verabreichten
Mittagessen auf die entsprechenden Kostenstellen ersichtlich ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Einschau in die diesbezüglich der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten
Prüfungsunterlagen zeigte auch, dass sich der bisher gewährte Förderbeitrag
(2011 bis 2014) nach der ursprünglichen Berechnungsmethode und auf Basis der
mittels Eröffnungsmeldung dem Land Tirol bekanntgegebenen durchschnittlichen
Anzahl an verabreichten Mittagsessen errechnete.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung wäre der geleistete organisatorische Mehraufwand für die Verabreichung eines Mittagessens je Betreuungsgruppe einer Betreuungseinrichtung und nicht nach einer vom Land Tirol zu Grunde gelegten
durchschnittlichen Anzahl von 15 verabreichten Mittagessen je Kinderbetreuungsgruppe zu ermitteln gewesen.
Für den Fall, dass sich die angesprochene Dienststelle der Ansicht der Kontrollabteilung anschließt, wurde angeregt, die Vereinnahmung möglicher, zusätzlicher
Fördermittel in Höhe von insgesamt rd. € 104,6 Tsd. vom Land Tirol (für die Jahre
2011 bis 2015) anzustreben.
Den der Kontrollabteilung für die Follow up – Einschau 2016 zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen war diesbezüglich zu entnehmen, dass die Mehreinnahmen
für die Stadt Innsbruck (ebenfalls) anlässlich der 1. Akontozahlung für das Betriebsjahr 2016/17 eingerechnet und vom Land Tirol ausbezahlt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Gemäß den Bestimmungen des TKKG hat das Land Tirol eine spezielle Förderung
für die zum Zweck der sozialen Integration erfolgenden Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf bzw. den Einsatz von
Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration zu gewähren.
In Bezug auf die Indienstnahme von Stützkräften bediente sich die Stadt Innsbruck
der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale Dienste mildtätige GmbH. Zu dem
sich daraus ergebenden Personalaufwand wurde der Stadt Innsbruck ein Zuschuss gewährt. Das Land Tirol hat für die zusätzlich erforderliche Betreuung einen Aufwandsersatz in Höhe von 40% pro Assistenzkraft und tatsächlich geleisteter (Betreuungs-)Stunde vergütet.
Die Durchsicht der vom Referat Pädagogische Beratung und Entwicklung gegenüber dem Land Tirol erbrachten Abrechnungsnachweise zeigte, dass in keinem
der geprüften Wirtschaftsjahre (2013 bis 2015) die tatsächlichen der Stadt Innsbruck von der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale Dienste mildtätige GmbH
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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