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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.127

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zierenden Steuerberaterin in der Gewinn- und Verlustrechnung anderen Aufwandspositionen zugerechnet wurden. Von der unterschiedlichen Positionszuordnung waren vordergründig Aufwandskonten betroffen, über welche (Sonder-)Honorarzahlungen an Ensemblemitglieder, Gäste und Externe erfasst worden sind.
Diese Honoraraufwandskonten wurden im testierten Jahresabschluss der GuVPosition „Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ (Aufwendungen für bezogene Leistungen) zugeordnet.
Betreffend die von der Kontrollabteilung aufgezeigte Darstellungsproblematik zwischen Budget bzw. Soll-Ist-Vergleich und geprüftem Jahresabschluss wurde von
der Kontrollabteilung empfohlen, eine künftige Darstellungs- bzw. Zuordnungsänderung zu prüfen. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte eine Übereinstimmung zwischen Soll-Ist-Vergleich – auch wenn dieser nur gesellschaftsinternen
Zwecken dient – und geprüftem bzw. beschlossenem Jahresabschluss gegeben
sein. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die TLT zu, der Empfehlung
ab der Wirtschaftsplanung 2016/2017 Rechnung zu tragen.
Zur aktuellen Follow up – Prüfung teilte die TLT mit, dass die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr
2016/2017 fixiert sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im prüfungsgegenständlichen Spieljahr 2013/2014 übte die vormalige kaufmännische Direktorin interimistisch auch die Geschäftsführung bei der Innsbrucker
Festwochen der Alten Musik GmbH (in der Folge kurz „Festwochen GmbH“ genannt) aus. Ihr wurde für diese Geschäftsführungstätigkeit bei der Festwochen
GmbH neben ihrem Geschäftsführungsgehalt bei der TLT ein zusätzliches monatliches Entgelt zuerkannt.
Die Kontrollabteilung führte eine Abstimmung der im Jahr 2014 von der TLT an die
vormalige kaufmännische Geschäftsführerin für diese Tätigkeit bei der Festwochen
GmbH gerichteten Auszahlungen durch. Dabei zeigte sich, dass von der Personalverrechnung der TLT für den Monat Juni 2014 irrtümlich das gesamte vereinbarte
monatliche Zusatzentgelt ausbezahlt worden ist, obwohl die interimistische Geschäftsführungstätigkeit bei der Festwochen GmbH am 03.06.2014 endete. Somit
ist es aus Sicht der Kontrollabteilung in diesem Punkt zu einer Überzahlung an die
seinerzeitige kaufmännische Direktorin gekommen.
Die Kontrollabteilung empfahl der TLT, eine allfällige Korrektur der Bezugsabrechnung für den Monat Juni 2014 und damit verbunden eine Rückverrechnung des irrtümlich zu viel ausbezahlten Betrages zu prüfen. Im Anhörungsverfahren sagte die
TLT zu, die Möglichkeiten einer Rückforderung zu überprüfen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2016 wurde von der TLT mitgeteilt, dass die
Möglichkeiten einer Rückforderung zwar überprüft, von dieser jedoch abgesehen
worden wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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