Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf

- S.129

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terlagen von der Steuerberaterin problemlos zur Verfügung gestellt worden sind,
vertrat die Kontrollabteilung den Standpunkt, dass sämtliche Detailunterlagen zum
Jahresabschluss (auch) bei der TLT vorrätig sein sollten. Aus diesem Grund wurde
empfohlen, die jährlich von der Steuerberaterin angestellten Rückstellungsberechnungen bzw. die mit diesen Berechnungen verbundenen Dokumentationen (auch)
der TLT-Buchhaltung zukommen zu lassen und dort aufzubewahren.
Aktuell informierte die TLT darüber, dass die Empfehlung insofern umgesetzt worden wäre, als die Berechnungsdetails sowohl elektronisch als auch gebunden der
Buchhaltung des TLT übergeben werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

124

Der Dienstvertrag des vormaligen technischen Leiters der TLT sah eine Pensionsregelung auf der Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vor. Konkret nahm die Formulierung im Dienstvertrag Bezug
auf den Beschluss des Gemeinderates vom 06.12.1960, mit dem die „Bestimmungen über Rentenzuschüsse für städtische Vertragsbedienstete“ einstimmig angenommen worden sind. Im Rahmen dieser Regelungen wurde städtischen Vertragsbediensteten in Abhängigkeit ihrer zurückgelegten Dienstzeiten ein so genannter „Rentenzuschuss“ zusätzlich zur Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung gewährt. An den mit Stichtag 01.03.2006 pensionierten vormaligen technischen Leiter der TLT wird auf der Grundlage der dienstvertraglichen Regelungen
seit dem 01.03.2007 ein derartiger Rentenzuschuss ausbezahlt.
Im Hinblick auf die von der TLT seit der Gewährung des Pensionszuschusses vollzogenen Valorisierungen bemängelte die Kontrollabteilung, dass diese bis zum
Jahr 2012 entsprechend der Veränderung des VPI 1996 berechnet worden sind.
Ab dem Jahr 2012 wurde die Valorisierung des Pensionszuschusses von der TLT
nach den Gehaltsabschlüssen im öffentlichen Dienst ermittelt. Die Wertanpassung
des Rentenzuschusses erfolgte somit seit dessen Bestehen uneinheitlich. Nach
Ansicht der Kontrollabteilung ist der von der TLT ausbezahlte Pensionszuschuss
nach Maßgabe der Gegebenheiten bei der Stadt Innsbruck zu valorisieren. Von ihr
wurde daher empfohlen, eine Nachrechnung und allfällige Korrektur des Pensionszuschusses (geringfügige Differenz zu Gunsten des ehemaligen technischen
Leiters) an den vormaligen technischen Leiter unter Anwendung der Valorisierungsmodalitäten bei der Stadt Innsbruck durchzuführen. In der damaligen Stellungnahme gab die TLT bekannt, dass der Empfehlung Rechnung getragen und
die Berechnung im Jänner 2016 korrigiert worden wäre.
Zur Follow up – Einschau wurde der Nachweis der von der TLT vorgenommenen
Korrekturen erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

125

Auch dem langjährigen vormaligen kaufmännischen Geschäftsführer der TLT wurde einzelvertraglich ein Pensionszuschuss nach den Bestimmungen von Beschlüssen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck zugesagt. Im
Rahmen einer im Geschäftsführerdienstvertrag vorgesehenen Wahlmöglichkeit

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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