Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.130
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entschied sich dieser für einen Pensionszuschuss in Form des so genannten „Ruhegeldes bei Rücklass der Abfertigung“.
Die Kontrollabteilung bemängelte die aus ihrer Sicht nicht korrekt vollzogene Berechnung der Wertanpassung per 01.03.2015 im Zusammenhang mit der zu berücksichtigenden Mindervalorisierung gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes. Eine mit dem Leiter der Personalverrechnung abgestimmte Nachrechnung der nach Einschätzung der Kontrollabteilung richtigen Wertanpassung
zeigte einen Differenzbetrag zu Lasten des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers (es ergäbe sich also ein um diesen Differenzbetrag niedrigerer
Pensionszuschuss).
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, eine Nachrechnung und allfällige Korrektur der Pensionszahlung vorzunehmen. Weiters sollte im Rahmen der empfohlenen Nachkalkulation sowie auch künftig eine Abstimmung der Berechnung der
Wertanpassung mit der städtischen Besoldung vorgenommen werden. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren informierte die TLT darüber, dass der Empfehlung
Rechnung getragen und die Berechnung im Jänner 2016 korrigiert worden wäre.
Als Nachweis der Empfehlungsumsetzung wurde aktuell die mit der städtischen
Besoldung abgestimmte Berechnung der Anpassung des Pensionszuschusses per
01.01.2016 bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7.3 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung und Jahresrechnung 2014 sowie einzelner Projekte
der NEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige WohnungsGmbH
(Bericht vom 15.09.2016)
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Gemäß § 22 Abs. 1 GmbHG hat die Geschäftsführung dafür zu sorgen, dass ein
Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden, die den
Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
Bezugnehmend auf das interne Kontrollsystem merkte die Kontrollabteilung an,
dass die einzelnen Maßnahmen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem IKS
in insgesamt 21 Dienstanweisungen festgeschrieben waren.
Hinsichtlich des IKS regte die Kontrollabteilung aus Gründen der Transparenz und
Funktionalität an, Überlegungen anzustellen, dieses in ein gesamthaftes Konvolut
einzubetten, wie dies von der Kontrollabteilung bei den „größeren“ städtischen Beteiligungen vorgefunden wird. Aus der Stellungnahme der NHT war zu entnehmen,
dass diese Anregung positiv aufgenommen worden ist und deren Umsetzung im
2. Halbjahr 2016 geplant war. Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau wurde
der Kontrollabteilung nun ein umfassendes gesamthaftes IKS übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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