Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.132
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2014 laut Jahresabschluss auf € 671.901,00 gegenüber € 617.078,00 im Jahr
2013.
Für die Kontrollabteilung war im Konnex mit der Jubiläumsgeldrückstellung auffällig, dass der kollektivvertragliche Urlaubsanspruch „am Ehrentag“ der Mitarbeiter
grundsätzlich nicht bei der Rückstellungsberechnung miteinbezogen wurde. Die
Kontrollabteilung empfahl daher, den im Kollektivvertrag verankerten freien Tag
(Ehrentag) in der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung zu berücksichtigen.
Im Stellungnahmeverfahren sagte die NHT zu, bei der Bilanzerstellung des Jahres
2016 die erwähnten freien Tage (Ehrentage) für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung zu berücksichtigen. Die NHT befand sich während der diesjährigen Follow – up Einschau noch im Prozess der Bilanzerstellung und übermittelte
daher eine vorläufige (nicht testierte) Berechnung, aus der die Kontrollabteilung
jedoch die Umsetzung der erwähnten Empfehlung nachvollziehen konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Hinsichtlich des überprüften Wohnbauprojektes Innsbruck – Vögelebichl 13a und
13b – Mietwohnungen (IN168) stellte die Kontrollabteilung bei der Verifizierung der
zum Prüfungszeitpunkt vorliegenden Bezugskalkulation Abweichungen betreffend
den Baurechtszins fest. Dies insofern, als der in der Bezugskalkulation in Anschlag
gebrachte Betrag von dem im Baurechtsvertrag vereinbarten (vorläufigen) und
letztlich an den Baurechtsgeber (IKB AG) zum Prüfungszeitpunkt zur Auszahlung
gelangten Baurechtszins abwich. Dieser Umstand war darin begründet, dass es
sich bei dem im Baurechtsvertrag festgeschriebenen Wert um einen vorläufigen
Betrag handelte und dieser auf der Grundlage der sich im Zuge der Realisierung
des Wohnbauprojektes ergebenden Echtwerte (tatsächliche Wohnnutzfläche, tatsächliche Fläche der Balkone und Terrassen, Tiefgaragenabstellplätze etc.) angepasst werden musste.
Nachdem die IKB AG bei Ihren Vorschreibungen von dem im Baurechtsvertrag
festgeschriebenen geringfügig höheren Baurechtszins ausging (Differenz zu Lasten der NHT) empfahl die Kontrollabteilung, mit der IKB AG Kontakt aufzunehmen
und die Höhe des Baurechtszinses in Übereinstimmung mit dem Ansatz in der Bezugskalkulation der NHT zu verhandeln bzw. richtig zu stellen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der NHT darauf hingewiesen, dass der Baurechtszins entsprechend den Bestimmungen des zu Grunde liegenden Baurechtsvertrages bzw. den tatsächlichen vom Land Tirol (Wohnbauförderung) bestätigten
Nutzflächen berechnet worden wäre. Die sich auf dieser Grundlage ergebenden
aktuellen Werte des Baurechtszinses samt Indexierung wären der IKB AG mit
Schreiben vom 23.05.2016 mitgeteilt worden und der sich daraus ergebende Differenzbetrag wäre überwiesen worden. Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung im
Zuge der aktuellen Follow up – Einschau der maßgebliche Schriftverkehr (samt
Buchungsgrundlagen) bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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