Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
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4.
5.
Um auch in Zukunft einen Zugang zur
Badeanlage von Nordost (Innseite)
sowie einen ungehinderten Seerundgang sicherzustellen, sind auf den im
vorliegenden Lageplan orangeschraffiert dargestellten Flächen entsprechende Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Innsbruck einzuräumen.
3.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) übernimmt zukünftig auch
die Betreuung des Rundwanderweges in der Freizeitanlage Rossau im
Winter. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) behält sich jedoch
das Recht vor, die Anlage witterungsbedingt, d. h. bei Schnee und Eis, zur
Gänze zu sperren.
Antrag des Stadtsenates vom 18.03.2015:
Damit fällt auch die Wegehalterhaftung und Verkehrssicherungspflicht
für den Rundwanderweg in der Freizeitanlage Rossau im Winter zur
Gänze an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zurück.
Der diesbezügliche Vertrag vom
04.12.2000, ZI. IV 10959/1999, abgeschlossen zwischen der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) und der
Stadtgemeinde Innsbruck, wird einvernehmlich aufgelöst.
6.
Damit die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) unverzüglich mit den
vorgesehenen Baumaßnahmen, insbesondere mit der Gestaltung des
Eislaufplatzes und des an den Restaurantbetrieb angegliederten Parkplatzes beginnen kann, wird die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
beauftragt und ermächtigt, die im Behördenverfahren erforderliche Zustimmung zu vorgezogenen Baumaßnahmen, auch vor der formalen
Grundstücksteilung bzw. vor der formellen Unterfertigung der Vertragsurkunde, zu erteilen.
IV 1428/2015
Triumphpforte Immobilien
GmbH, Fassadenherstellung am
Gebäude Leopoldstraße 1, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003
Beschluss (einstimmig):
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Triumphpforte Immobilie GmbH für die Fassadenherstellung in Dickputz des Gebäudes Leopoldstraße 1 in Innsbruck, mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 19.380,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag-Abt. IV, Finanz,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
4.
IV 6091/2014
City-Garage ("Sowi-Garage"),
Haftungsübernahme für die SOWI - Investor - Bauträger GmbH
und Nachrangigkeitserklärung
für die Sowi Garage Beteiligungs
GmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.04.2015:
Aufbauend auf den Beschluss des Stadtsenates sowie des Gemeinderates vom
01.12.2014 und entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Konvertierungen
der CHF-Kredite, übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck die Bürgschaften für
folgende Darlehen der SOWI - Investor Bauträger GmbH bei der RaiffeisenLandesbank Tirol AG:
1.
Fixzinsdarlehen tilgend über """""""""""""""""""""
""""" """""""""""""" für 25 Jahre und
2.
variables Darlehen über """""""" """""""""" zu
Drei-Monats-EURIBOR zuzüglich
""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""" """""""""""""""""""" für
25 Jahre.
Weiters erklärt die Stadtgemeinde Innsbruck mittels vorliegender Vereinbarung,
dass das gewährte Gesellschafterdarlehen
in Höhe von """"""""""""""""""""""""""""""" aus dem "Immobilien-Topf" der Mag.-Abt. IV, Gestellungsbetrieb, nachrangig gegenüber ForGR-Sitzung 23.04.2015