Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.19
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Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau (2014) nahm das Amt für Personalwesen wiederum Bezug auf die installierte Arbeitsgruppe zur Neuregelung der
Nebengebühren und Zulagen für die MitarbeiterInnen im handwerklichen Dienst,
wobei in weiterer Folge auch Zug um Zug eine Betrachtung und Überarbeitung der
Nebengebühren und Zulagen für MitarbeiterInnen in der allgemeinen Verwaltung
angekündigt wurde. Angemerkt wurde jedoch, dass die Belastungszulage eine
Mehrleistungsvergütung gemäß § 5 Nebengebührenverordnung darstellt und nicht
nur für quantitative, sondern auch für qualitative Mehrleistungen gewährt werden
könne. Die derzeitigen Belastungszulagen würden daher für Leistungen, welche
über den vom Mitarbeiter auf Grund seiner dienstrechtlichen Stellung zu erwartenden Wert seiner Arbeitsleistung (qualitative Mehrleistungen) hinausgehen, zuerkannt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadtgemeinde
Innsbruck hat die Kontrollabteilung bei der Einschau in das Kapitel Voranschlagsunwirksame Gebarung einen Kassenrest in Höhe von € - 662.304,20 der
Vp 0/+365900/900 – Gemeindeabgaben, Steuerkasse-Überzahlungen näher untersucht.
Lt. Auskunft des Vorstandes des Amtes für Gemeindeabgaben resultierte der Kassenrest zum einen aus im Laufe der Zeit von Abgabepflichtigen geleisteten Überzahlungen und zum anderen aus nachträglichen Berichtigungen von Abgabenvorschreibungen, die von den Abgabepflichtigen nicht mehr rückgefordert worden
sind. Die Kontrollabteilung empfahl eine Prüfung vorzunehmen, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine „Bereinigung“ der entstandenen Überzahlungen (bzw. allfälliger Teile davon) durch Zuführung an den Ordentlichen
Haushalt vorgenommen werden kann. Im Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung dazu mit,
dass aufgrund der mit der Kontrollabteilung im Zuge der Prüfung geführten Gespräche zwischen den Ämtern für Rechnungswesen und Gemeindeabgaben bereits vereinbart worden sei, die bestehenden Guthaben daraufhin zu überprüfen,
ob eine Rückzahlung der Guthaben aus rechtlichen (Kleinbeträge) oder tatsächlichen Gründen überhaupt (noch) möglich wäre. Soweit Guthaben auf laufenden
Abgabenkonten bestehen, werden die Abgabepflichtigen auf den Abgabenbescheiden bzw. durch die Übermittlung von Buchungsmitteilungen bei Selbstbemessungsabgaben über allfällige Guthaben informiert und wird ihnen damit die
Möglichkeit zur Stellung eines Rückzahlungsantrages gegeben.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 wurde von der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung mitgeteilt, dass eine Auswertung der Konten
nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Guthabens, dem Grund (Überzahlung
oder Sollminderung) und der Abgabenart notwendig sei, wobei es diesbezüglich
bereits im November 2012 eine Kontaktaufnahme mit dem Leiter des Referates
IT-Anwendungen gegeben hätte. Die Erstellung einer brauchbaren Auswertung sei
dadurch erschwert, dass im Zuge der Inbetriebnahme der aktuellen EDV-Anwendung für die Personenkontenführung im Jahre 2003 Buchungsdaten aus dem Vorsystem erst ab dem 01.01.2002 übernommen werden konnten, weil die vorhergehenden Kontendaten nach deren Mikroverfilmung gelöscht worden wären. Zur Erstellung der Auswertungen sei auch die Unterstützung durch die AIT Austrian Institute of Technology GmbH notwendig. Da im Herbst 2012 vordergründig die Umstellung sämtlicher Reports auf die neuen Zahlscheinerfordernisse notwendig war,
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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