Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.20
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sei vereinbart worden, die Erstellung der für die Kontenprüfung notwendigen Auswertungen vorerst hintan zu stellen.
Es sei jedoch in der Zwischenzeit bereits begonnen worden, in den Bereichen
Grundbesitzabgaben und Anliegerabgaben, die (größeren) Guthaben auf deren
Richtigkeit zu überprüfen und die Abgabepflichtigen gegebenenfalls nochmals
schriftlich auf die Rückforderungsmöglichkeit hinzuweisen. Im Bereich der Anliegerabgaben habe sich so der Guthabenbetrag um rund € 30.000,00 verringert. Im
Bereich der Kommunalsteuer macht eine derartige Überprüfung erst nach Ablauf
der Erklärungsfrist (31.03.2013) Sinn, zumal im Rahmen der Erklärungsabrechnung häufig Guthaben verrechnet würden. Für das Jahr 2013 war seitens des zuständigen Amtsvorstandes geplant, im Rahmen der Zielvereinbarungen die Prüfung der Guthaben zu vereinbaren.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2013 wurde der Kontrollabteilung vom Vorstand des Amtes für Gemeindeabgaben erläutert, dass das Referat
Stadtkassa im Jahr 2013 mit der Überprüfung der Steuerkonten mit Überzahlungen begonnen habe. Dabei wären jene Konten überprüft worden, auf denen keine
weiteren Abgabenvorschreibungen mehr erfolgen und die Überzahlungen vor dem
01.01.2004 entstanden sind. Ein weiteres Kriterium für eine erste Bearbeitung sei
die Guthabengrenze von unter € 100,00. In der Folge seien die Überzahlungen,
bei denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Rückzahlung nicht
möglich war, auf die Vp. 2/900110+829000 vereinnahmt worden. Es sei somit für
1092 Konten ein Betrag von € 21.456,31 als sonstige Einnahmen dem Ordentlichen Haushalt zugeführt worden.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung zum aktuellen Stand der Angelegenheit im
Zusammenhang mit der Follow up – Einschau 2014 wurde vom Amt für Gemeindeabgaben unter Hinweis auf die in den Vorjahren abgegebenen Stellungnahmen
berichtet, dass im Jahr 2014 die Überprüfung der Steuerkonten mit Überzahlungen fortgesetzt worden sei. Dabei ist dasselbe Procedere wie im Jahr 2013 zur
Anwendung gekommen. Es sei im Jahr 2014 für 299 Konten ein Betrag von
€ 5.950,87 als sonstige Einnahmen dem Ordentlichen Haushalt zugeführt wo rden. Das Referat Stadtkasse habe mitgeteilt, dass die Überprüfung der (aufgelassenen) Konten mit Überzahlungen im Jahr 2015 fortgesetzt würde, soweit freie
Ressourcen zur Verfügung stünden. Die Überprüfung dieser Konten stelle lt. Ansicht des Amtes für Gemeindeabgaben einen Prozess dar, der laufend unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten fortgeführt werden sollte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat eine stichprobenartige Prüfung des Sondervermögens
der ehemaligen Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt
Innsbruck (KUF) vorgenommen und hierüber mit Datum 29.12.2011, Zl.
KA-11069/2011, einen Bericht erstellt. Eine nach Durchführung des ursprünglichen
Anhörungsverfahrens bzw. der vorangegangenen Follow up – Prüfungen der Jahre 2012 und 2013 offen gebliebene Feststellung bzw. Empfehlung war Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2014:
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Das Sondervermögen der ehemaligen KUF war/ist in der Weise veranlagt, als einerseits in den Jahren 2003 und 2004 über Beschluss der Verwaltungskommission
der KUF Investments in zwei ausschüttende mündelsichere Rentenfonds (bewerteter Ausweis per 31.12.2010 gesamt € 895.311,63) getätigt worden sind. Neben
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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