Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.22

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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Winterdienstes der Stadt Innsbruck, Zl. KA-08642/2011 wurde am
05.01.2012 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen
hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Die Umsetzung der nach Durchführung des ursprünglichen Anhörungsverfahrens und der
letztjährigen Follow up – Einschau offen gebliebenen Anregungen wurde erneut
hinterfragt:

19

Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass die Stadt Innsbruck innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und L)
sowie die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L vertraglich übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen
(B und L) belief sich zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw.
8,060 km.
Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die
ehemaligen Bundesstraßen als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im
Jahr 2002 eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der
für Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw.
auf € 4.180,00 gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit
01.01.1987 zur Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00
pro Jahr und km angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden
Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von
rd. € 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der
Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Anlässlich der Behandlung des Berichtes über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Winterdienstes der Stadt Innsbruck vom 05.01.2012, Zl.
KA-08642/2011, wurde in der GR-Sitzung vom 26.01.2012 der Beschluss gefasst,
dass die Frau Bürgermeisterin „als für die städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenates ersucht wird, sicherzustellen, dass mit
dem Land Tirol Verhandlungen mit dem Ziel geführt werden, eine Wertanpassung
der mit der Stadt Innsbruck zur Verrechnung gelangenden Vergütungssätze bzw.
Erhaltungsbeiträge für die Erhaltung von im Stadtgebiet liegenden Landesstraßen
B (ehemalige Bundesstraßen) und Landesstraßen L zu erreichen“.

20

Der Umfang der von der Stadt Innsbruck übernommenen Aufgaben (Wartung
und Instandhaltung bestimmter Straßenzüge) war den Übereinkommen vom
11.12.1973 bzw. 14.06.1978, abgeschlossen einerseits mit dem Bund und anderseits mit dem Land Tirol, zu entnehmen.

Unter anderem hat sich im Zusammenhang mit der Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) seit dem Inkrafttreten des mit dem Land Tirol im Jahr
1978 abgeschlossenen Übereinkommens eine Änderung ergeben. Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass seit einigen Jahren ein kleiner Teil der Rumer Straße
als Fortführung der Arzler Straße mitbetreut wird.
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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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