Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.23

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Die Kontrollabteilung regte daher an zu klären, ob der Stadt Innsbruck in Bezug
auf die Betreuung der zusätzlichen Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer
Straße) künftig ein höherer als der in den letzten Jahren vom Land Tirol gewährte
Erhaltungsbeitrag gebührt. Zudem wurde angeregt, um eine eventuell mögliche
Aufrollung der in den vergangenen Jahren vom Land Tirol gewährten Beitragsleistungen bemüht zu sein.
21

Jedenfalls sollte mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen werden, um das im
Jahr 1978 abgeschlossene Übereinkommen zu adaptieren bzw. zu überarbeiten
und zur Verbesserung der Transparenz sämtliche zu betreuenden Straßenzüge in
ein einziges Vertragskonvolut aufzunehmen.

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Ferner hielt die Kontrollabteilung fest, dass eine Kostenbeteiligung der Bundesstraßenverwaltung für die Errichtung und Erhaltung aller Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs trotz mehrerer Anläufe beim Amt der Tiroler
Landesregierung bisher nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2002 wurden zwar
die von der Stadt Innsbruck betreuten ehemaligen Bundesstraßen B in Landesstraßen B umgewandelt, das mit dem Land zu diesem Zeitpunkt bestehende
Übereinkommen jedoch keiner Aktualisierung zugeführt.
Da die für die ehemaligen Bundesstraßen B vertraglich festgelegte Beitragsleistung „nur“ die Aufwendungen für die Erhaltung der Straßen und nicht, wie bei den
Landesstraßen L, sowohl die Kosten für die Erhaltung der Straßen als auch für die
Errichtung und Erhaltung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs umfasst, wäre nach Ansicht der Kontrollabteilung zu prüfen, ob der vom
Land Tirol gewährte Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für die Wartung und Instandhaltung entspricht (entsprechen kann). Sollte sich bestätigen,
dass die vom Land Tirol für die Landesstraßen B gewährte Beitragsleistung zu gering ist, wäre nach Meinung der Kontrollabteilung mit dem Land Tirol über die Angemessenheit des Erhaltungsbeitrages zu verhandeln.
In seiner damaligen Stellungnahme hat der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb
mitgeteilt, dass er gemeinsam mit dem Amt für Tiefbau (und bei Bedarf mit Unterstützung des Amtes für Präsidialangelegenheiten) mit dem Land Tirol Kontakt aufnehmen werde, um im Verhandlungsweg eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.
Zur Follow up – Einschau 2012 berichtete das Amt für Straßenbetrieb der MA III,
dass in Bezug auf die Ausarbeitung einer neuen Vereinbarung zur Erhaltung der
Landesstraßen L und B im Stadtgebiet von Innsbruck u.a. auf Weisung des Magistratsdirektors eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, welche aus drei städtischen Mitarbeitern sowie zwei Sachbearbeitern des Amtes der Tiroler Landesregierung besteht. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, bis Sommer 2013 einen Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die Übertragung der Straßenerhaltung der Landesstraßen L und B an die Stadt Innsbruck neu regelt.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2013 teilte der Vorstand des Amtes
für Straßenbetrieb mit, dass Grundlagen für einen Vertragsentwurf in der oben angesprochenen Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurden, die Ausformulierung des Vertragsentwurfes aus terminlichen Gründen jedoch noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Die geprüfte Dienststelle nahm an, dass der Vertragsentwurf bis Mitte
März 2014 fertiggestellt sein und nach Freigabe durch die Arbeitsgruppe in weiterer Folge dem dafür zuständigen städtischen Gremium zur politischen Behandlung
vorgelegt werde.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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