Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.30

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zahlung nach Ablauf des ersten Quartals 2014 nachgekommen werden. Die Vorgehensweise sei bürointern auf Termin gelegt und den mit den Buchungen befassten Mitarbeiterinnen des Büros der Bürgermeisterin bekannt.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2014 berichtete das Büro der Bürgermeisterin, dass zum Ablauf des ersten Quartals 2014 die Nachweise – ausgenommen jener der SPÖ – vorgelegen seien. Diese seien vom Referat Besoldung fachlich kontrolliert und vom Büro der Bürgermeisterin mit den ausbezahlten Personalkostenrefundierungen 2013 abgeglichen worden. Anschließend seien die Akontozahlungen getätigt worden.
Die SPÖ habe die Abrechnung am 12.06.2014 nachgereicht. Nach Prüfung durch
das Referat Besoldung sei dann die Akontierung erfolgt. Ein Differenzbetrag zwischen Verwendungsnachweis und Akontozahlung 2013 in Höhe von € 63,66 werde bei der ersten Akontozahlung 2015 berücksichtigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Eine Verifizierung der von der Stadt geleisteten Akontierungen auf die Personalkosten der Gemeinderatsklubs für das Jahr 2012 im Vergleich zu den tatsächlich
nachgewiesenen bzw. anrechenbaren Personalkosten hat eine Restforderung zugunsten des Gemeinderatsklubs „Für Innsbruck“ ergeben. Diese ist bereits im
März 2013 ausgeglichen worden. Dagegen waren gegenüber den Gemeinderatsklubs „ÖVP“, „SPÖ“ „Liste Rudi Federspiel“ und „FPÖ“ Rückforderungsansprüche
zu verzeichnen, welche zum Prüfungszeitpunkt noch nicht geltend gemacht worden waren. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass entsprechend den vereinbarten Abrechnungsmodalitäten lt. Vorlagebericht vom 11.06.2012 dafür das Büro
der Bürgermeisterin zuständig ist, dies allerdings eine entsprechende Mitteilung
durch das Referat Besoldung voraussetzt.
Die Kontrollabteilung empfahl, die in der gegenständlichen Angelegenheit notwendigen Maßnahmen unverzüglich in die Wege zu leiten.
Im Anhörungsverfahren wurde eingewandt, dass dieser Umstand dem Büro der
Bürgermeisterin bisher nicht bekannt gewesen sei, da es seitens des Besoldungsreferates diesbezüglich keine Mitteilung gegeben habe. Die Refundierung sei aber
inzwischen mit Schreiben vom 26.07.2013 (per E-Mail und per Post) bei den jeweiligen Klubs eingefordert worden.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 teilte das Büro der Bürgermeisterin mit, dass die Refundierungen bei den jeweiligen Gemeinderatsklubs per
E-Mail und per Post am 26.07.2013 eingefordert worden seien. Seitens der ÖVP
und der SPÖ sind die Forderungen am 02.09.2013 beglichen worden. Die FPÖ
habe die Rückforderung per Mail vom 27.08.2013 anerkannt und um Berücksichtigung bei der Anweisung der nächsten Quartalsauszahlung ersucht. Diesem
Wunsch habe das Büro der Bürgermeisterin entsprochen. Versehentlich sei der
zurückgezahlte Betrag zunächst dennoch durch das Referat Buchhaltung ausbezahlt, von der FPÖ zwischenzeitig aber refundiert worden. Damit sei die Rückforderung an die FPÖ beglichen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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