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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.49

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Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren dazu teilte die Obfrau-Stellvertreterin des
Vereines und gleichzeitig Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft
mit, dass der Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung des
Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines zum Anlass genommen worden wäre,
grundsätzliche Überlegungen über die Zukunft des Vereines anzustellen. Hierzu
seien entsprechende Abklärungen mit eventuellen Sponsoringpartnern und Gespräche mit der politischen Stadtführung notwendig gewesen. Basierend auf diesen Überlegungen sei man letztlich zum Schluss gekommen, dass der Verein aufgelöst werden soll.
Darüber hinaus wurde damals berichtet, dass die IKB AG der Obfrau-Stellvertreterin zugesichert hätte, dass die jährlichen Sponsorgelder in der Höhe von
€ 20.000,00 für die Innsbrucker Pflichtschulen gesichert seien. Das Geld werde
demnach nicht an den Verein, sondern an die Stadt Innsbruck überwiesen und für
gezielte Projekte im Rahmen der Innsbrucker Pflichtschulen verwendet. In diesem
Sinne werde eine Sponsoringvereinbarung zwischen der IKB AG und der Stadt
Innsbruck (Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft) abgeschlossen.
Im Rahmen der Follow up – Prüfung 2012 ersuchte die Kontrollabteilung den
Innsbrucker Schulsponsoring-Verein mit Schreiben vom 16.01.2013, Zl.
KA-00379/2013, kurze Sachverhaltsdarstellungen über die getroffenen Veranlassungen zur Abwicklung des zum damaligen Prüfungszeitpunkt aufscheinenden
Saldos auf dem Vereinskonto sowie zur Sicherstellung der künftigen Sponsorgelder der IKB AG zu übermitteln. Alle weiteren Feststellungen und Empfehlungen
aus dem angesprochenen Prüfbericht der Kontrollabteilung waren nicht mehr Gegenstand der Follow up – Einschau 2012, zumal der Innsbrucker SchulsponsoringVerein über Beschluss der Generalversammlung vom 22.10.2012 aufgelöst und
die freiwillige Auflösung mit 30.10.2012 im zentralen Vereinsregister eingetragen
worden ist.
Unter Bezugnahme auf das Ersuchen der Kontrollabteilung vom 16.01.2013 lieferte die Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft (bzw. ehemalige
Obfrau-Stellvertreterin des Vereines) einen lückenlosen Nachweis über die Abwicklung des Saldos auf dem Vereinskonto.
Bezüglich Sicherstellung der künftigen Sponsoringgelder der IKB AG wurde zur
Follow up – Prüfung 2012 berichtet, dass am 18.01.2013 ein Schreiben vom
ressortzuständigen Stadtrat verfasst und mit der Bitte an die IKB AG gesendet
worden wäre, für das Jahr 2013 zweckgebundene Sponsoringgelder für Projekte
der städtischen Pflichtschulen in der Höhe von € 20.000,00 zur Verfügung zu stellen. In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass der Innsbrucker
Schulsponsoring-Verein aufgelöst worden ist und deshalb die Sponsoringgelder
auf das Konto der Stadt Innsbruck überwiesen werden sollten. Letztlich wurde
auch betont, dass die Stadt Innsbruck (Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft)
zu diesem Zweck mit der IKB AG eine Sponsoringvereinbarung abschließen würde.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2013 teilte die MA V – Amt für
Familie, Bildung und Gesellschaft mit, dass die IKB AG im Jahr 2013 € 20.000,00
als Sponsoringbeitrag für die Innsbrucker Pflichtschulen zur Verfügung gestellt habe und auch damit einverstanden sei, dass die nicht ausgeschöpften Budgetmittel
aus dem Jahr 2013 in das Budgetjahr 2014 übernommen werden. Zudem informierte die Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft, dass am
08.01.2014 und am 15.01.2014 E-Mails von Seiten ihres Amtes an die IKB AG mit
dem Ersuchen ergangen wären, eine längerfristige Sponsoringvereinbarung
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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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