Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.73
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fassten Damen seien für das „vertraglich neue Arbeitsjahr“ nunmehr anstatt der
früheren Werkverträge freie Dienstverträge ausgefertigt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Was den für die schriftliche Dokumentation der wöchentlich stattfindenden Treffpunkte geltend gemachten Arbeitsaufwand von jeweils einer Stunde anlangt, wurde festgestellt, dass diese Tätigkeit im zu erbringenden Leistungsumfang nicht definiert ist. Außerdem hielt die Kontrollabteilung diesen im Hinblick auf den Umfang
der getätigten Aufzeichnungen (eine DIN A4-Seite in sehr großer Schrift) für nicht
gerechtfertigt. Die Kontrollabteilung empfahl, diese Tätigkeit, sollte sie weiterhin
gewünscht sein, künftig pauschal abzugelten.
In der Stellungnahme betonte die Leiterin des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
die Wichtigkeit der Dokumentation zur Beobachtung und Entwicklung und damit
zur Erfolgskontrolle des Projektes. Der Empfehlung der Kontrollabteilung, diese
Tätigkeit in den vertraglich definierten Leistungsgegenstand und damit zur pauschalen Abgeltung aufzunehmen, werde entsprochen werden.
Dazu gab die geprüfte Dienststelle im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2014 bekannt, dass obige Tätigkeit in den Leistungskatalog aufgenommen
wurde und der Zeitaufwand hierfür mit einer halben Stunde kalkuliert worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Amtes „Berufsfeuerwehr“
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2013 eine Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes „Berufsfeuerwehr“ vorgenommen und hierüber mit Datum
05.02.2014, Zl. KA-08252/2014, einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung nunmehr hinterfragt worden ist:
Im Rahmen der Durchleuchtung der Personalgestion hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass nur die Tagdienstmitarbeiter bei der BFI der elektronischen Zeiterfassung (EZE) sowie der Gleitzeitordnung des Stadtmagistrates unterliegen.
Die Kontrollabteilung empfahl eine Prüfung der technischen Möglichkeiten, um
auch die Mitarbeiter des Branddienstes in das elektronische Zeitbuchungssystem
einbinden zu können.
Im Anhörungsverfahren sicherte die Berufsfeuerwehr zu, diesbezüglich umgehend
mit dem Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik in Verbindung zu treten. Im Falle einer positiven Prüfung werde als zweiter Schritt
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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