Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.74

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mit dem Personalamt und der Personalvertretung eine Abklärung der Abläufe stattfinden. Aus der Sicht der Amtsleitung werde jedenfalls eine Aufnahme in das elektronische Zeitbuchungssystem befürwortet.
Das Amt für Personalwesen gab dazu bekannt, dass nicht nur die technischen
Möglichkeiten zur Einführung der EZE für die Branddienstmitarbeiter geprüft, sondern vor allem auch die organisatorische Umsetzbarkeit eingehend untersucht
werde. Flankierend dazu würden auch Erfahrungsberichte aus anderen Städten
mit Berufsfeuerwehren eingeholt werden.
Zum Weitergang der Sache befragt, berichtete die Berufsfeuerwehr anlässlich der
Follow up – Einschau 2014, dass die technischen Möglichkeiten der Einführung
der EZE geprüft und auch ein Programm der BF Linz hierfür näher betrachtet worden sei. Für die Umsetzung wären programmtechnische Anpassungen notwendig
gewesen bzw. hätte dieses Programm für die BFI angekauft werden müssen. Aus
diesem Grund sei für die elektronische Schichtenerfassung selbst eine Abrechnungsmethode entwickelt worden, in der neben den geleisteten Schichten auch
der Zeitausgleich und die Krankenstandstage aufgenommen werden würden und
der aktuelle Schichtenstand jedes Mitarbeiters sowie der Gesamtschichtenstand
täglich elektronisch abrufbar sei. Dieses Programm sei mit 01.01.2015 eingeführt
worden, parallel dazu werde 2015 noch das bewährte Schichtenaufzeichnungsprocedere der Dienstleiter vollzogen.
Das Amt für Personalwesen teilte diesbezüglich mit, dass in Anbetracht der durch
die BFI diesbezüglich gesetzten Maßnahmen vorerst von der Einführung einer
EZE für im Schichtdienst tätige MitarbeiterInnen abgesehen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

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Zur Funktion der Offiziere in der amtsinternen Organisation führte die Kontrollabteilung aus, dass die Bereitschaftsoffiziere die Einsätze der Branddienstmannschaft leiten, wofür nach der Dienstzweigeverordnung der LH Innsbruck u.a. die
erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt
erforderlich ist. Gleichzeitig sind die Bereitschaftsoffiziere im Rahmen der amtsinternen Organisation der BFI Sachbearbeiter für ein bestimmtes Sachgebiet. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass im Referat „Infrastruktur und Einsatzdienst“ der für den Bereich „vorbeugender Brandschutz“ verantwortliche Sachbearbeiter ebenfalls die Offiziersausbildung absolviert hat und einen Offiziersrang
bekleidet, aufgrund der fehlenden HTL-Matura jedoch nicht als Bereitschaftsoffizier
eingesetzt wird.
Im Hinblick auf die zur Erhöhung der produktiven Arbeitszeit für Sachbearbeitungstätigkeiten von Offizieren angedachte Installierung eines weiteren Bereitschaftsoffiziers empfahl die Kontrollabteilung, das in der Dienstzweigeverordnung verankerte Erfordernis der HTL-Matura zu hinterfragen.
Im Rahmen der Stellungnahme berichtete die BFI, dass in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2013 die seitens des Amtes gestellten Anträge auch auf einen zusätzlichen Bereitschaftsoffizier nicht berücksichtigt worden seien. Da zur
Zeit der Offizier des vorbeugenden Brandschutzes eine vollständige Offiziersausbildung absolviert hat und lediglich anstelle der HTL-Matura eine „normale“ Matura
vorweisen kann, werde auch seitens der BFI eine entsprechende Änderung der
Dienstzweigeverordnung befürwortet. Im Zusammenhang mit den neuen Ausbil-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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