Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.80

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alle Mitarbeiter rund um die Uhr zur Verfügung. Im Ergebnis habe sich herausgestellt, dass die quantitative Mehrleistungsvergütung weiterhin gerechtfertigt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

96

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bezieher der gegenständlichen Zulage
teilweise unter der Lohnart „Mehrleistungsvergütung quantitativ“ und teilweise unter der Lohnart „Überstundenpauschale“ ausgewiesen werden.
Die Kontrollabteilung empfahl aus Gründen der Transparenz, die Auszahlung der
Zulage unter einem einheitlichen Arbeitstitel zu erfassen.
Diesbezüglich gab das Amt für Personalwesen im Anhörungsverfahren bekannt,
dass die Mehrleistungsvergütung für die Dienstleiter ab Februar 2014 einheitlich
unter der Lohnart „Überstundenpauschale“ erfasst werden wird.
Zur aktuellen Follow up – Einschau (2014) wurde der Kontrollabteilung die Umsetzung der angekündigten Maßnahme bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

97

Die Mitarbeiter der BFI haben die Möglichkeit, ihre privaten Kraftfahrzeuge auf
dem Betriebsgelände der BFI zu parken. Ein Kostenbeitrag hierfür war zum Prüfungszeitpunkt nicht vorgesehen. Ebenso wurde bisher kein Sachbezug im Sinne
der Bestimmungen des EStG (1988) angesetzt, obwohl unmittelbar an das Gelände der BFI gebührenpflichtige Kurzparkzonen angrenzen. Die Kontrollabteilung erläuterte in diesem Zusammenhang die einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkte und empfahl, mit dem Referat Besoldung zwecks
Vornahme einer ordnungsgemäßen Sachbezugsversteuerung in Kontakt zu treten.
Dazu hat der Kommandant noch im Verlauf der Prüfung berichtet, dass die Thematik des Parkens privater Kraftfahrzeuge am Hof der BFI in der zwischenzeitlich
überarbeiteten Dienstordnung abgehandelt worden sei und in diesem Rahmen die
Bediensteten davon in Kenntnis gesetzt worden seien, dass die Erteilung einer
Parkberechtigung künftig mit einem im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung
steuerrechtlich anzusetzenden Sachbezug verbunden ist.
Im Anhörungsverfahren berichtete die BFI, dass die Meldung der Parkplatznutzer
an das Amt für Personalwesen im Dienstwege bereits erfolgt sei.
Das Amt für Personalwesen bestätigte die Übermittlung der Auflistung und teilte
mit, dass nunmehr eine ordnungsgemäße Versteuerung seitens des Referates
Besoldung mit Februar 2014 in die Wege geleitet werden könne.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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