Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.84

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Die Berufsfeuerwehr sicherte in dieser Angelegenheit zu, dass seitens der Berufsfeuerwehr erhoben werde, um welche inventarisierten Fahrzeuge es sich handle
und gleichzeitig geprüft werde, ob diese im Vermögensbereich der Stadt eingebucht worden sind bzw. nach Rücksprache mit der MA IV hier eine Bereinigung
getätigt werde.
Zur Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2014 teile der Amtsleiter mit,
dass der Inventarbestand überprüft und richtig gestellt worden sei. Als Nachweis
wurde der Kontrollabteilung eine überarbeitete Inventarliste des Fuhrparks der
Feuerwehr Innsbruck übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

104

Des Weiteren haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass in der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck Wirtschaftsgüter (lt. erhaltener Auskunft rd.
5.000 Stk.) mit einem – nach den Aufzeichnungen der BFI – ermittelten Anschaffungswert von gesamt rd. € 5,0 Mio. enthalten sind. Hierbei handelte es sich um
seit langem ausgediente Vermögensgegenstände des Feuerwehrwesens, deren
Ausscheiden bei der Erstellung der städtischen Vermögensrechnung 2012 (und in
den Vorjahren) nicht berücksichtigt worden ist.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, sich in dieser Angelegenheit umgehend mit dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der
MA IV in Verbindung zu setzen und das Inventarverzeichnis der BFI mit der städtischen Vermögensrechnung abzugleichen und gegebenenfalls gebotene Korrekturen vorzunehmen.
Im Rahmen der Stellungnahme hat die Berufsfeuerwehr berichtet, dass sich die
Empfehlung der Kontrollabteilung bereits in Umsetzung befinde.
Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau
2014 das Inventarverzeichnis der BFI sowie Inventaraufnahmeblätter der FF
übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

105

Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass nicht alle Ausrüstungsgegenstände der FF im Bestandsverzeichnis der BFI erfasst worden sind. Laut Aussage des für das Inventarwesen der BFI verantwortlichen Mitarbeiters ist dieser
Mangel u.a. auf die Beschaffung jener Wirtschaftsgüter der FF zurückzuführen, die
zum einen über Ansuchen der FF vom LFV bestellt und bezahlt und zum anderen
der Ankauf über den LFV abgewickelt, jedoch aus Mitteln der Kameradschaftskassen der FF bezahlt worden sind. Beispielsweise stellte die Kontrollabteilung fest,
dass ein im Jahr 2012 für die FF Hötting angeschaffter hydraulischer Rettungssatz
im Wert von netto rd. € 32,0 Tsd. im Inventarverzeichnis der BFI nicht enthalten
war.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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